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CureVac gegen BioNTech: Prozessauftakt – die Details

CureVac gegen BioNTech: Prozessauftakt – die Details
Foto: ako-photography/shutterstock
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Marion Schlegel 16.08.2023 Marion Schlegel

Im Rennen um die Entwicklung eines Corona-Impfstoffes hat CureVac gegen den deutschen Wettbewerber BioNTech verloren. Jetzt kämpft das Tübinger Unternehmen vor dem Düsseldorfer Landgericht um einen Anteil an den Milliardeneinnahmen, die BioNTech mit der Impfstoffproduktion erzielte. Am Dienstag war Prozessauftakt.

BioNTech (WKN: A2PSR2)

Dabei berief sich CureVac in der mündlichen Verhandlung darauf, dass BioNTech bei der Entwicklung seines Covid-19-Vakzin Comirnaty Patente und Gebrauchsmuster von CureVac verletzt habe. In dem Verfahren treffen zwei deutsche Impfstoffpioniere mit sehr unterschiedlichem Schicksal aufeinander. BioNTech machte in den Corona-Jahren mit seinem Covid-19-Impfstoff Milliardenumsätze. CureVac scheiterte dagegen nach hoffnungsvollem Start daran, selbst rechtzeitig einen Corona-Impfstoff auf den Markt zu bringen. Das Unternehmen nimmt jedoch für sich in Anspruch, Grundlagentechnologien entwickelt zu haben, die maßgeblich zur Entwicklung sicherer und wirksamer Covid-19-Impfstoffe beigetragen hätten.

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte CureVac deshalb Klage gegen BioNTech erhoben und "eine faire Entschädigung" für die Verletzung einer Reihe seiner geistigen Eigentumsrechte gefordert, die bei der Herstellung des Corona-Impfstoffs von BioNTech und Pfizer verwendet worden seien. Eine konkrete Summe nannte das Unternehmen zunächst allerdings nicht. BioNTech weist die Vorwürfe zurück. Die Arbeit des Unternehmens sei "originär".

CureVac (WKN: A2P71U)

Konkret ging es am Dienstag in der mündlichen Verhandlung um zwei Patente und drei Gebrauchsmuster, mit denen CureVac seine Entwicklungen geschützt hatte. In vier der Fälle will das Düsseldorfer Landgericht am 28. September eine Entscheidung verkünden. Im fünften Fall – einem Patentstreit – will das Düsseldorfer Gericht zunächst eine für Mitte Dezember angekündigte Entscheidung des Bundespatentgerichts abwarten. Dort hat BioNTech beantragt, das CureVac-Patent für nichtig zu erklären. In diesem Streitpunkt will das Düsseldorfer Gericht seine Entscheidung deshalb erst am 28. Dezember verkünden.

Im Biotech- und Pharmasektor sind derartige Klagen keine Seltenheit. Auch BioNTech hat seinerseits im Januar dieses Jahres Klage gegen CureVac eingereicht.

Für den Kursverlauf der Aktien wird hinegen ganz klar die Entwicklung der weiteren Pipeline entscheidend sein. Hier sieht DER AKTIONÄR aus Chance-Risiko-Geschichtspunkten weiterhin BioNTech im mRNA-Sektor als am besten positioniert. Von den Anlegern ist hier Geduld gefordert. Aber auch CureVac hat einige spanende Projekte in der Pipeline. Mit positiven News könnten sich die Tübinger hier durchaus zurückmelden. Die Aktie ist aber sehr spekulativ.

Hinweis auf Interessenkonflikte:
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: BioNTech, Pfizer und CureVac.
Die Autorin hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: BioNTech.

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