Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Bußgeld gegen die Commerzbank verhängt. Grund sind Mängel bei der Geldwäscheprävention. Die Aktie zeigt sich davon unbeeindruckt und setzt ihren Höhenflug unvermindert fort. Zu Recht?
Die Commerzbank muss wegen Mängeln bei der Geldwäscheprävention Bußgelder in der Gesamthöhe von 1,45 Millionen Euro zahlen. Die Commerzbank AG und die 2020 vollständig übernommene Online-Tochter Comdirect Bank hätten ihre Aufsichtspflichten verletzt, teilte BaFin am Montag mit. Der Bußgeldbescheid ist seit dem 28. März rechtskräftig.
In Folge einer nicht ausreichenden Überwachung hätten Mitarbeiter der beiden Banken gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstoßen, indem sie Kundendaten nicht fristgerecht oder ausreichend aktualisiert und unzureichende interne Sicherungsmaßnahmen getroffen haben sollen. Darüber hinaus seien aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung in drei Fällen die verstärkten Sorgfaltspflichten unzureichend angewendet worden.
Die Commerzbank verweist darauf, dass die notwendige Anpassung von Prozessen und die Aktualisierung der Daten bereits im Jahr 2022 vollständig abgeschlossen wurden. Hintergrund ist die Integration der Online-Tochter Comdirect Bank in den Konzern. Dabei seien Vorgaben zur Legitimationsprüfung von Neukunden sowie Prozesse und Kontrollen zur Aktualisierung von Kundendaten in der Comdirect überprüft worden. Daraus hätten sich Nachbearbeitungen ergeben. Die Bank sei stetig in engem Austausch mit der BaFin gewesen und den Auflagen der Finanzaufsicht „selbstverständlich nachgekommen“.
Anleger der Commerzbank lassen sich von der BaFin-Strafzahlung zu Recht nicht verunsichern. Das Bußgeld kommt weder überraschend, noch fällt es außergewöhnlich hoch aus. Im Gegenteil. Und so richtet sich heute der Blick vor allem auf das spannende Chartbild der Bank-Aktie.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Commerzbank.
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