Die russischen Behörden haben gegen das in den Niederlanden ansässige Unternehmen Booking.com, ein Tochterunternehmen der Booking Holding, wegen Missbrauchs seiner Marktdominanz eine hohe Geldstrafe verhängt. Die Plattform, auf der etwa Hotelzimmer gebucht werden können, müsse 13 Milliarden Rubel (umgerechnet 14,9 Millionen Euro) zahlen, teilte die Antimonopolbehörde am Donnerstag in Moskau mit.
Sie warf Booking.com demnach vor, dass es russischen Hotels und Herbergen verboten habe, ihre Dienstleistungen etwa auf anderen Plattformen günstiger anzubieten. Solche Maßnahmen schränkten den Wettbewerb ein und verletzten die Interessen von Hotels, hieß es.
Mit den Geschäftsbedingungen des Buchungsportals hatten sich in der Vergangenheit auch schon deutsche Gerichte befasst. Im vorigen Mai entschied der Bundesgerichtshof, dass Buchungsportale wie Booking.com ihren Partnerhotels nicht verbieten dürfen, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten. Eine solche sogenannte "enge" Bestpreisklausel beeinträchtige den Wettbewerb, gleichzeitig sei Booking nicht unbedingt darauf angewiesen, hieß es zur Begründung.
Die Strafe ist sicherlich ärgerlich für das Unternehmen, dürfte aber nicht übermäßig ins Gewicht fallen. DER AKTIONÄR langfristig positiv für Booking gestimmt, da das US-Unternehmen ein top Geschäftsmodell hat. Investierte Anleger bleiben in jedem Fall weiter dabei. Neueinsteiger sollten jedoch auf ein frisches charttechnisches Signal warten und parallel die weitere Corona-Entwicklung beobachten.
(Mit Material von dpa-AFX)