Im Zuge weltweiter Lockerungen nutzen immer mehr Reiselustige wieder verstärkt die Dienste von Booking. Wenn da nicht ein Urteil des Bundesgerichtshofs wäre …
Für viele Menschen war die Pandemiekrise angesichts zahlreicher lockdown-bedingter Verzichte und Verbote ein wahrer Alptraum. Doch nun atmet die Welt endlich auf. Die Corona-Fallzahlen gehen im Zuge der laufenden Immunisierung in den Industrieländern rasant zurück. Dabei waren die Fernwehgefühle der Menschen noch nie so stark ausgeprägt wie heute. Endlich in den Urlaub nach Süden fliegen, am sonnigen Strand unter Palmen einen leckeren Cocktail genießen und einfach nur entspannen. Großer Nutznießer dieser wiederentdeckten Reiselust ist der Onlinereisevermittler Booking Holdings. Zuletzt sorgte jedoch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Deutschland für etwas Unruhe bei den Investoren.