+++ Biotech Hot-Stock vor Kursrally +++
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29.08.2022 Marion Schlegel

BioNTech: Das ist die Reaktion auf die Moderna-Klage

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BioNTech

BioNTech hat in der vergangenen Woche auch bei der europäischen Arzneimittelbehörde EMA den Zulassungsantrag für einen an die aktuellen Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepassten Corona-Impfstoff vervollständigt. Zudem äußerte sich das Unternehmen zu den Patentrechtsvorwürden des US-Konkurrenten Moderna.

BioNTech (WKN: A2PSR2)

Wie das Mainzer Unternehmen und sein US-Partner am Freitag mitteilten, bestehe der bivalente Impfstoff aus 15 µg mRNA, die für das Spike-Protein des Wildtyps von SARS-CoV-2 kodiert, das auch in Comirnaty (derzeitiger Impfstoff von Pfizer und BioNTech) enthalten ist, sowie 15 µg mRNA, die für das Spike-Protein der Omikron-Varianten BA.4/BA.5 kodiert. Bis auf die Ergänzung einer mRNA-Sequenz für das Spike-Protein der Omikron-Varianten BA.4/BA.5 seien alle anderen Bestandteile des Impfstoffs unverändert. Präklinische Daten zeigten, dass eine Auffrischungsimpfung mit dem an Omikron-BA.4/BA.5 angepassten bivalenten Impfstoff von Pfizer und BioNTech eine starke neutralisierende Antikörperantwort gegen die Omikron-Varianten BA.1, BA.2 und BA.4/BA.5 sowie den ursprünglichen Wildtyp-Stamm hervorrief.

Für Aufsehen sorgte in der vergangenen Woche außerdem die Mitteilung von Moderna, dass man Klage gegen BioNTech und Pfizer eingereicht habe, da Comirnaty bestimmte Patente von Moderna verletze.

Daraufhin hat BioNTech nun reagiert. BioNTech erklärte dazu: „BioNTech sind Berichte bekannt, wonach Moderna Klage gegen Pfizer und BioNTech eingereicht hat und der Meinung ist, Comirnaty verletze bestimmte Patente von Moderna. Die Arbeit von BioNTech ist originär und wir werden uns entschieden gegen alle Anschuldigungen der Patentverletzung verteidigen. BioNTech respektiert gültige und durchsetzbare geistige Eigentumsrechte anderer und ist von seinem eigenen geistigen Eigentum überzeugt. Die Behauptungen anderer Unternehmen, dass ein erfolgreiches Produkt möglicherweise ihre geistigen Eigentumsrechte verletzt, sind ein bedauerliches, aber nicht ungewöhnliches Vorkommnis – gerade auch in Fällen, in denen es um die historischen Errungenschaften eines Impfstoffs wie jenem vom Comirnaty geht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass BioNTech die rechtliche Strategie des Unternehmens nicht offenlegen wird.“

In einem allgemein schwachen Umfeld hat die Aktie von BioNTech zuletzt weiter nachgegeben. DER AKTIONÄR bleibt aber langfristig zuversichtlich. Die Pipeline ist prall gefüllt. Sollte es hier in den kommenden Wochen und Monaten positive News geben, dürfte dies dem Papier wieder Auftrieb verleihen.

Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: BioNTech und Pfizer.

Die Autorin hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: BioNTech.

Hinweis auf Interessenkonflikte: Aktien von BioNTech befinden sich im AKTIONÄR-Depot.

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