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09.02.2018 Marion Schlegel

Biofrontera massiv unter Druck: Bezugspreis für neue Aktie bei 4,00 Euro

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Biofrontera

Biofrontera hatte am 29. Januar 2018 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu sechs Millionen Euro per Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu sechs Millionen Aktien beschlossen. Der Bezugspreis der neuen Aktien wurde zuletzt auf eine Spanne zwischen 4,00 und 6,00 Euro angekündigt. Am heutigen Freitag wurde nun der endgültige Preis bei 4,00 Euro, also am unteren Ende der Spanne, festgelegt. Biofrontera kommentierte das Vorgehen: „Wie angekündigt, waren bei der Festlegung auch die Marktgegebenheiten zu berücksichtigen, die in der laufenden Woche von substantiellen Kursverlusten bei stark steigender Volatilität insbesondere an den US-Börsen geprägt waren.“ Die Aktie von Biofrontera reagiert darauf mit einem kräftigen Kursverlust von mittlerweile mehr als 6,7 Prozent auf 5,06 Euro.

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Vor wenigen Tagen hatte DER AKTIONÄR bereits im Artikel „Biofrontera nach der großen Rallye – jetzt droht Ungemach“ vor einer möglichen Korrektur bei der Aktie gewarnt. Grund war die Veröffentlichung eines Briefes von Wilhelm K.T. Zours, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Balaton AG, an den Aufsichtsratsvorsitzenden von Biofrontera sowie die Aktionär der Biofrontera AG. Er kritisiert darin beispielsweise das Vorgehen bei der Kapitalerhöhung: „Die Festlegung des Bezugspreises erst am Freitag, 9. Februar 2018, ist u.E. nicht gesetzeskonform. § 186 Abs. 2 AktG regelt, dass die Festlegung des Bezugspreises spätestens „3 Tage vor Ablauf der Bezugsfrist“ zu erfolgen hat, und hat dabei den Fall im Auge, dass die Gesellschaft selbst die Kapitalerhöhung durchführt und der Aktionär somit nach Festlegung des Bezugspreises für die Entscheidung über die Ausübung seiner Bezugsrechte noch 3 Tage Zeit hat….Im Schreiben des Vorstands der Biofrontera AG an die Aktionäre der Gesellschaft vom 1. Februar 2018 kündigt der Vorstand unter der Überschrift „Wann wird der Bezugspreis festgelegt?“ bereits an, dass er erst am 9. Februar 2018 den Bezugspreis möglichst marktnah festlegen möchte („Diese Flexibilität wollen wir nutzen.“). Gerade angesichts einer scheunentorbreiten Spanne von 4,00 Euro bis 6,00 Euro ist dies nicht zu lässig, sondern rechts- und sittenwidrig.“ Zudem kritisiert er unter anderem das Vorgehen mit Maruho und fordert außerdem die Entlassung des Finanzvorstands der Biofrontera AG sowie die Ernennung von Christoph Dünwald zum Vorstandsvorsitzenden.

Auch wenn es bei Biofrontera derzeit von der Produktseite her endlich immer besser läuft, dürften die aktuelle Kapitalerhöhung sowie die jüngsten Anschuldigungen weiter Spuren im Kurs hinterlassen. Anleger können versuchen, mit Abstauberlimits zu agieren. Vorsichtige Investoren warten vorerst die weitere Entwicklung ab.

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