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Bayer: Schon wieder Ärger – und jetzt?

Bayer: Schon wieder Ärger – und jetzt?
Foto: Börsenmedien AG, Bayer
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Michel Doepke 22.07.2019 Michel Doepke

Für Bayer könnte es in Sachen Iberogast ein bitteres juristisches Nachspiel geben. Wie das Handelsblatt berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Medikaments. Demnach habe Bayer erst nach einem Todesfall seinen Widerstand aufgegeben, um vor möglichen Leberschäden durch Iberogast zu warnen. Die Akte Iberogast ist nicht gerade förderlich für das ohnehin angekratzte Image des DAX-Konzerns.

Laut dem Handelsblatt habe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Bayer mehr als fünf Jahre aufgefordert, Verbraucher und Ärzte über die Risiken des Inhaltsstoffes Schöllkraut aufzuklären. Bayer änderte erst die Packungsbeilage und Fachinformationen Mitte 2018, nachdem bekannt geworden war, dass eine Frau in Deutschland an Leberversagen und inneren Blutungen verstarb, die zuvor Iberogast einnahm, so das Handelsblatt weiter.

Dieser Vorgang beschäftigt nun die Staatsanwaltschaft. Dem Handelsblatt zufolge stehen offenbar eine mögliche fahrlässige Tötung und Körperverletzung im Raum. 

Bayer (WKN: BAY001)

Der Vorfall mit Iberogast könnte für Bayer ein böses Nachspiel haben. Das Image leidet ohnehin unter der Übernahme von Monsanto, die auf viel Kritik gestoßen ist. Dennoch rückt das Management nicht von der Strategie ab. In den letzten Monaten wurde der Mega-Deal vehement verteidigt – trotz des Kursdebakels und den ausufernden Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten. Auch der Aufsichtsrat steht weiter hinter dem Vorstand. DER AKTIONÄR hält indes an seiner Einschätzung fest: Für einen langfristigen Einstieg auf der Long-Seite ist es noch zu früh.

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