Der DAX-Konzern Bayer muss sich immer wieder mit langwierigen Rechtsstreitigkeiten auseinandersetzen – und das nicht nur im Bezug auf den äußerst umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat. In den USA wurde nun eine wichtige Entscheidung im Streit um belastete Talkumpuder zugunsten der Leverkusener getroffen.
Bayer muss im US-Streit um gesundheitliche Folge bestimmter vor langer Zeit mutmaßlich asbestbelasteter Talkumpuder nicht haften. Hintergrund: Die Leverkusener hatten 2014 das Konsumgütergeschäft der US-amerikanischen Merck & Co mit Marken wie Dr. Scholl's übernommen. Der US-Arzneimittelhersteller hatte anschließend vor Gericht durchsetzen wollen, entsprechende Haftungsrisiken mit Blick auf die Talkumpuder nach Ablauf einer Frist im Jahr 2021 an Bayer weiterreichen zu können - auch für die Zeit vor der Übernahme.
Ein Richter im US-Bundesstaat Delaware hatte dies im April zurückgewiesen. Das höchste Gericht von Delaware bestätigte die Entscheidung, gegen die Merck & Co vorgegangen war, nun am Donnerstag (Ortszeit).
Viele Hersteller von Baby-, Fuß- und anderen Pudern sind in den USA mit Klagen konfrontiert, darunter auch der Konsumgüterriese Johnson & Johnson. Der Vorwurf lautet, früher gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe verwendet zu haben, die Krebs auslösen können.
Bayer hat die Fußpflege-Marke Dr. Scholl's bereits im Jahr 2019 veräußert, um seine Verschuldung nach der milliardenschweren Monsanto-Übernahme zu reduzieren. Die gerichtliche Entscheidung zum Talkumpuder ist ein positives Signal für die Leverkusener, die immer noch in Sachen Rechtsstreitigkeiten mit der Causa Glyphosat zu kämpfen haben. Im freundlichen Marktumfeld startet die Bayer-Aktie eine kleine charttechnische Erholung. Der übergeordnete Abwärtstrend ist allerdings klar intakt und auch fundamental fehlen derzeit die Treiber für eine schnelle nachhaltige Trendwende. Anleger warten vorerst weiter ab.
(Mit Material von dpa-AFX)
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