Die Bayer-Aktie konnte nur kurzfristig vom Teilerfolg vor einem US-Berufungsgericht profitieren. Im Fall Dewayne Johnson senkte das zuständige Gericht in San Francisco den Schadens- und Strafschadensersatz von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar. Allerdings wurde der Schuldspruch nicht wie von Bayer gefordert aufgehoben. Aus den Reihen der Grünen-Bundestagsfraktion erntet Bayer erneut harsche Kritik.
Kritik aus dem Bundestag von den Grünen
Harald Ebner, Obmann der Grünen im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, sagt via Statement: "Im Grundsatz hat das Berufungsurteil die Sachlage bestätigt: Glyphosat ist gesundheitsschädlich und für das Krebsleiden des Klägers verantwortlich", so Ebner. "Dass Bayer dennoch in der EU derzeit ein Wiederzulassungsverfahren für den Pflanzenkiller betreibt, verhöhnt die Opfer und all diejenigen, die sich in den USA auf einen Vergleich mit dem Unternehmen eingelassen haben. Denn statt Besserung zu geloben und zukunftsfähige, nachhaltige Technologien zu entwickeln, macht Bayer nur eines: business as usual."
Die Glyphosat-Problematik überschattet weiter die operative Entwicklung von Bayer und setzt dem Aktienkurs zu. Seit Wochen befindet sich die DAX-Aktie wieder im Rückwärtsgang. Es braucht eine nachhaltige und bezahlbare Lösung der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten, damit der Wert einen charttechnischen Befreiungsschlag landen kann. Investierte Anleger halten trotzdem an der Bayer-Aktie mit einem engen Stopp bei 60,00 Euro fest.