Für das DAX-Unternehmen stehen in dieser Woche einmal mehr die Entwicklungen rund um die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA auf der Agenda. Am heutigen Montag könnte es bereits eine richtungsweisende Entscheidung im jahrelangen Streit um die angeblich krebserregende Wirkung des Unkrautvernichters geben.
Voraussichtlich am Montag werde der Oberste Gerichtshof der USA verkünden, ob er sich mit einem Berufungsantrag in einem Einzelfall befasst, den der Pharma- und Agrarkonzern im August vergangenen Jahres zur Begutachtung vorgelegt habe, berichtet Dow Jones Newswires. Eine Annahme sei allerdings nicht sehr wahrscheinlich, da die Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar als Vertreterin der US-Regierung beim Supreme Court Anfang Mai bereits eine Ablehnung empfahl, heißt es weiter.
In diesem Fall geht es um den Kläger Edwin Hardeman, der seine Krebserkrankung auf die jahrelange Nutzung des Unkrautvernichters zurückführt. Der Rentner bekam 25 Millionen Dollar als Entschädigung.
Die Causa Glyphosat ist und bleibt ein Belastungsfaktor für Bayer und seinen Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann. Anleger sollten das Risiko nicht aus den Augen verlieren und vorerst weiter von einem Einstieg bei der Aktie absehen. DER AKTIONÄR wird über die weiteren Entwicklungen berichten.