Bayer hofft nach langem Hin und Her eine Lösung für die US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten gefunden zu haben – vor allem für den Umgang mit künftigen US-Klagen. Es sei eine entsprechende formelle Einigung mit den Klägeranwälten erreicht worden, die auch eine Zusage von bis zu zwei Milliarden US-Dollar beinhalte, teilte der Pharma- und Agrarchemiekonzern am Mittwochabend in Leverkusen mit. DER AKTIONÄR bleibt trotz des heutigen Kurshüpfers weiter skeptisch.
Das Geld dafür hatte Bayer schon letztes Jahr auf die Seite gelegt. Die Klägeranwälte reichten nun einen Antrag auf vorläufige Genehmigung beim zuständigen Bundesrichter Vince Chhabria ein, hieß es weiter. Bei ihm sind zahlreichen Verfahren gebündelt.
Bayer hatte eigentlich schon vergangenen Sommer einen groß angelegten Vergleich in der Causa Glyphosat angekündigt. Chhabria hatte sich aber am Umgang mit möglichen künftigen Fällen gestört. Bayer musste daher nachverhandeln. Sollte der Richter den neuen Vorschlägen der Streitparteien zustimmen, wäre das wichtig für das Zustandekommen des gesamten Vergleichspakets. Das würde den Konzern damit dann rund 11,6 Milliarden Dollar (fast zehn Milliarden Euro) kosten, inklusive der bis zu 9,6 Milliarden Dollar für bestehende Klagen.
Elemente der Einigung sind den Angaben zufolge ein Fonds, aus dem in Frage kommende künftige Kläger zunächst in den kommenden vier Jahren Kompensationszahlungen erhalten sollen sowie ein wissenschaftliches Beratungsgremium, dessen Erkenntnisse zwar nicht rechtlich bindend wären, in künftige Gerichtsverfahren mit Klägern dieser Gruppe aber als Beweismittel einfließen können, sowie ein umfassendes Programm zur Bekanntmachung des Vergleichs gegenüber künftigen Klägern. Die Einigung umfasst auch Programme zu Forschung und Diagnosemöglichkeiten, die bereits Teil der ursprünglichen Vereinbarung waren.
Diese Einigung mit der Gegenseite ist sicherlich ein veritabler Fortschritt. Dennoch ist noch nicht abzusehen, wie der amerikanische Bundesrichter Vince Chhabria entscheidet – gerade weil die Frage hinsichtlich des Umgangs mit zukünftigen Klagen noch offene Flanken bietet. DER AKTIONÄR erneuert seine Einschätzung: Anleger sollten nach wie vor vorerst an der Seitenlinie bleiben.
(Mit Material von dpa-AFX)