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28.03.2019 Börsen. Briefing.

Bayer-Aktie: Nächste Glyphosat-Schlappe – Wird es jetzt toxisch?

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Bayer

Bayer kommt nicht zur Ruhe, hat auch in der zweiten Runde eines womöglich richtungsweisenden Falls um das angeblich krebserregende glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup eine herbe Niederlage hinnehmen müssen. Die Jury sprach dem Kläger jetzt rund 80 Millionen Dollar Schadenersatz zu. Die Aktie – ohnehin angeschlagen – droht weiter abzusinken.

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat im wichtigen Großprozess um angeblich krebserregende Produkte der Tochter Monsanto eine herbe Schlappe erlitten. Die Jury des zuständigen Bundesbezirksgerichts in San Francisco urteilte am Mittwoch (Ortszeit), dass Monsanto für Krebsrisiken des Unkrautvernichters Roundup mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat haftbar ist und dem 70-jährigen Kläger Edwin Hardeman Schadenersatz in Gesamthöhe von 80,3 Millionen Dollar (71,4 Mio Euro) zahlen muss.

In der vergangenen Woche war die Jury bereits im vorentscheidenden ersten Teil des Prozesses einstimmig zu dem Schluss gekommen, dass Roundup als wesentlicher Faktor für die Lymphdrüsenkrebserkrankung Hardemans einzustufen sei. In der zweiten Runde des Verfahrens ging es um die Haftungsfrage und darum, wie viel Entschädigung dem Kläger zusteht. Die Summe setzt sich zusammen aus 5,3 Millionen Dollar an regulärem Schadenersatz und 75 Millionen an sogenanntem Strafschadenersatz, der im US-Recht zusätzlich verhängt werden kann.

Bayer zeigte sich enttäuscht und kündigte an, Berufung einzulegen. Dennoch ändere das Urteil nichts "am Gewicht von über vier Jahrzehnten umfangreicher wissenschaftlicher Arbeit und den Schlussfolgerungen von Regulierungsbehörden weltweit, welche die Sicherheit unserer glyphosatbasierten Herbizide und die Schlussfolgerung stützen, dass diese nicht krebserregend sind". Das Urteil habe keinen Einfluss auf zukünftige Fälle - jedes Verfahren sei auf Basis der jeweiligen Umstände gesondert zu betrachten.

Dennoch ist der Fall für Bayer hochbrisant, da es sich um einen richtungsweisenden "Bellwether Case" handelt. Damit ist im US-Recht eine Art Musterfall in einem Massenverfahren gemeint. Mehrere dieser repräsentativen Fälle sind angesetzt. Sie sollen den Streitparteien helfen, das Ausmaß von Schäden und die Höhe denkbarer Vergleichszahlungen besser abschätzen zu können. Insgesamt sind bei dem zuständigen US-Richter Vince Chhabria mehrere Hundert Klagen von Landwirten, Gärtnern und Verbrauchern gebündelt. Insgesamt gibt Bayer die Zahl der Klagen mit 11.200 an.

Die Klagewelle gegen Bayer war so richtig ins Rollen gekommen, nachdem eine Geschworenenjury dem Krebspatienten Dewayne Johnson in einem anderen Verfahren im August insgesamt 289 Millionen Dollar an Schmerzensgeld und Entschädigung zugesprochen hatte. Die Richterin senkte zwar die Strafe gegen den im vergangenen Jahr von Bayer übernommenen US-Saatgutkonzern Monsanto später auf gut 78 Millionen Dollar (69 Mio Euro), im Grundsatz änderte sie am Urteil aber nichts. Bayer hat auch in diesem Verfahren Berufung eingelegt. Damit ist noch keines der Verfahren rechtskräftig. Am 18. März hat das dritte Verfahren begonnen. Das Verfahren ist der erste Roundup-Prozess, bei dem zwei Kläger gleichzeitig angehört werden. Es geht um das an Lymphdrüsenkrebs erkrankte Rentnerehepaar Alva und Alberta Pilliod. Der Anwalt der Klägerseite, Pedram Esfandiary, zeigte sich zuletzt siegessicher, und forderte Bayer-Chef Werner Baumann in einem Zeitungsinterview heraus.

An der Börse steht Bayer wegen der vielen Glyphosat-Klagen in den USA inzwischen massiv unter Druck. Mittlerweile notiert der Börsenwert des Konzerns sogar deutlich unter den rund 63 Milliarden Dollar (56 Milliarden Euro), die die Leverkusener sich den Monsanto-Kauf hatten kosten lassen. Anleger und Analysten fragen sich, ob Bayer die Risiken der bislang teuersten Auslandsübernahme eines deutschen Unternehmens unterschätzt hat. Trotz aller Probleme verteidigt Bayer-Chef Werner Baumann die Übernahme. "Der Monsanto-Kauf war und ist eine gute Idee", sagte er der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. 

Die Bayer-Aktie könnte als Reaktion auf das gestern gesprochene Jury-Urteil an diesem Donnerstag erneut unter Druck geraten. Auch wenn Bayer wie im Fall von Dewayne Johnson jetzt bei Edwin Hardeman Berufung angekündigt hat, sehen Marktteilnehmer: Beide Prozesse gingen in der ersten Instanz verloren. In beiden Fällen sprach die Jury den Klägern Schadenersatzansprüche im hohen zweistelligen Millionenbereich zu. Die Aktie ist bereits auf den tiefsten Stand seit dem Jahr 2012 gefallen. Positive Impulse fehlen.

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Ein Beitrag von Leon Müller, Chief Editor Börsen.Briefing. – dem täglichen Newsletter des Anlegermagazins DER AKTIONÄR (registrieren Sie sich kostenfrei unter www.boersenbriefing.de)

Mit Material von dpa-AFX

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