Die Aktie von BASF ist in den vergangenen Monaten deutlich unter Druck geraten. Zuletzt belastete zudem ein Schadenersatz-Urteil im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Dicamba. Hier könnte der Chemiekonzern aber nun möglicherweise glimpflicher davonkommen. Ein Richter stimmte der Anhörung von Argumenten der Anwälte zu. Diesen zufolge könne BASF im ersten, gemeinsam mit Bayer verlorenen Dicamba-Prozess nicht für sogenannten Strafschadenersatz herangezogen werden, wie aus Gerichtsunterlagen vom Donnerstag hervorgeht.
So hatte eine Geschworenenjury einem Pfirsich-Bauern aus Missouri vor gut einer Woche 265 Millionen Dollar (245 Millionen Euro) Schadenersatz im Zusammenhang mit angeblich durch Dicamba verursachten Ernteschäden zugesprochen. Allerdings sind davon nur 15 Millionen Dollar für die Schäden. 250 Millionen Dollar sind sogenannter Strafschadenersatz, der im US-Recht in bestimmen Fällen verhängt werden kann.
Der Landwirt Bill Bader beschuldigt Bayer und BASF, dass er durch den Einsatz von Dicamba auf benachbarten Feldern Ernteverluste erlitten habe, da Teile des Unkrautvernichters auf seine Plantagen geweht worden sein sollen. Wie der durch die Jury zugesprochene Schadenersatz unter den Unternehmen aufgeteilt wird, blieb zunächst offen. BASF als auch Bayer, das den Dicamba-Hersteller Monsanto 2018 übernommen hatte, hatten umgehend Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt.
Mit dem jüngsten Kursrückgang ist die Aktie von BASF nun mittlerweile nahe an den Stopp des AKTIONÄR bei 54,50 Euro herangelaufen. Dieser sollte in jedem Fall beachtet werden. Die trägere Weltwirtschaft macht BASF wie vielen anderen Chemiekonzernen zu schaffen. Mitte 2019 musste Konzernchef Martin Brudermüller bei den Jahresprognosen zurückrudern. Wie es letztendlich gelaufen ist, wird sich bei der Vorlage der Geschäftszahlen für 2019 an diesem Freitag (28. Februar) zeigen.
(Mit Material von dpa-AFX)
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