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27.02.2023 Nikolas Kessler

Apple zahlt Millionenstrafe in Russland

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In einem Kartellrechtsstreit mit den russischen Behörden hat der US-Tech-Riese Apple seinen Widerstand aufgegeben und eine Strafe in Millionenhöhe bezahlt. Es handelt sich dabei um ein Verfahren aus dem Jahr 2020, denn das operative Geschäft in Russland liegt seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs vor rund einem Jahr auf Eis.

Die russische Wettbewerbsbehörde Federal Antimonopoly Service (FAS) hat dem Tech-Konzern bereits im Jahr 2020 vorgeworfen, beim Vertrieb von Apps über den App Store seine Marktmacht zu missbrauchen und Apps von externen Entwicklern zu benachteiligen. Vorausgegangen war dieser Erkenntnis eine Klage der russischen Cybersicherheitsfirma Kaspersky Lab, nachdem Apple deren App „Safe Kids“ aus dem App Store verbannt hatte.

Die FAS verhängte daraufhin eine Strafe in Höhe von 906 Millionen Rubel – umgerechnet rund 12,1 Millionen Dollar. Apple habe den Vorwürfen zunächst „respektvoll widersprochen“ und Berufung dagegen eingelegt, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Nun habe man sich aber doch dazu entschlossen, die Strafe zu bezahlen.

Apple wollte sich gegenüber Reuters nicht dazu äußern. Die FAS hat den Eingang einer entsprechenden Zahlung aber zwischenzeitlich über ihren Telegram-Kanal bestätigt.

Russland-Geschäft liegt seit Kriegsbeginn auf Eis

Operativ hatte sich der US-Konzern bereits kurz nach Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine vor rund einem Jahr aus Russland zurückgezogen. Apple selbst verkauft dort seitdem keine Produkte mehr und hat auch den Bezahldienst Apple Pay stark eingeschränkt.

Apple (WKN: 865985)

Für einen Konzern wie Apple, der Quartal für Quartal Milliarden umsetzt, sind zwölf Millionen Dollar Peanuts. Sehr wahrscheinlich ist es längerfristig sogar günstiger, die Strafe zu bezahlen und den Fall damit ad acta zu legen, als weiterhin Anwälte damit zu behelligen.

Die kartellrechtliche Bewertung von Apples Marktmacht im App Store sorgt seit Jahren immer wieder für Ärger. Hier dürfte es auch künftig zu Konflikten mit den Behörden und zu lokalen Zugeständnissen kommen. Eine große Gefahr für das lukrative Service-Geschäft an sich sieht DER AKTIONÄR darin bis dato aber nicht. Die Kaufempfehlung für die Apple-Aktie gilt auch weiterhin.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple

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