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Apple vs. Epic: So geht es nach dem Urteil weiter

Apple vs. Epic: So geht es nach dem Urteil weiter
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Nikolas Kessler 13.09.2021 Nikolas Kessler

Der Rechtsstreit um die Spielregeln im App Store von Apple hat mit dem Urteil am Freitag nur einen vorläufigen Höhepunkt erreicht und wird die nächste Gerichtsinstanz beschäftigen. Die Spielefirma Epic Games legte wie angekündigt Berufung gegen das Urteil einer kalifornischen Bezirksrichterin ein, die ihre Forderungen weitgehend abgewiesen hatte.

Die Begründung der Macher des Online-Spiels "Fortnite" für den Widerspruch ging aus den am Sonntag veröffentlichten Prozessunterlagen zunächst nicht hervor. Ob auch Apple gegen das Urteil Rechtsmittel beim Berufungsgericht der Vereinigten Staaten in San Francisco einlegen wird, stand am Montag noch nicht fest. Apple hatte neun von zehn Klagepunkte abwehren können und sich außerdem mit der eigenen Gegenklage durchgesetzt.

Apple hat jetzt 90 Tage Zeit

Allerdings untersagte die Richterin die bisherige Regelung, die Entwickler daran hindert, die Nutzer auf Möglichkeiten zum Kauf digitaler Artikel direkt bei den Entwicklern zu verweisen.

Vertreter des iPhone-Konzerns verwiesen auf die Frist von 90 Tagen, die Richterin Rogers für die Umsetzung der geforderten Änderungen und das mögliche Einlegen von Rechtsmitteln gewährt hatte. Daher steht nicht fest, ob und wann es zu Änderungen bei den Bezahlverfahren im App Store kommen wird.

Denkbar wäre, dass Apple den Kompromiss mit der japanischen Wettbewerbsbehörde JFTC für sogenannte Reader-Apps wie Netflix, Amazon und Spotify, aber auch Medienverlage und E-Book-Anbieter auf andere Bereiche wie Games ausweitet. Nach dem Vergleich mit der JFTC können Anwender künftig vergleichsweise leicht aus einer Medien- oder Streaming-App heraus einen Premium-Dienst buchen oder ein Abonnement abschließen, ohne dass eine Kommission für Apple fällig wird.

Richterin stellt klar: „Kein Monopol“

Epic wollte per Klage unter anderem das Recht auf einen eigenen App Store auf dem iPhone durchsetzen. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers folgte aber nicht der Argumentation der Spielefirma, nach der Apples Vorgehen, nur die App-Installation aus der hauseigenen Download-Plattform zuzulassen, wettbewerbswidrig sei.

Beim Erwerb digitaler Artikel und Inhalte über Apples In-App-System müssen Entwickler 15 bis 30 Prozent vom Kaufpreis an den iPhone-Konzern abtreten. Dem Urteil zufolge stammen rund 70 Prozent der App-Store-Erlöse aus Spiele-Apps. Epic und einige andere große App-Anbieter wollen ihr Geschäft auf dem iPhone an Apple vorbei führen, ohne die App-Store-Abgabe. Apple kontert, das App-Store-System sei darauf ausgelegt, Verbraucher vor Datendieben und Betrügern zu schützen - und die Abgabe sei unter anderem notwendig, um diese Infrastruktur zu finanzieren.

Darauf schaut die nächste Instanz

Apple verbannte Epic im vergangenen Jahr aus dem App Store, nachdem die Spielefirma in "Fortnite" die Möglichkeit zum direkten Kauf digitaler Artikel hineinschmuggelte. Die Richterin sah Apple im Recht, da Epic seinen Vertrag mit dem iPhone-Konzern verletzt habe. Die vier Millionen Dollar Strafe, die Epic deshalb an Apple zahlen muss, wirkt angesichts der Tragweite des Prozesses jedoch wie Peanuts.

In dem Berufungsverfahren wird der Fall nach US-Recht nicht komplett neu aufgerollt und neue Zeugen befragt. Die Berufungsrichter überprüfen stattdessen, ob Richterin Rogers Fehler unterlaufen sind.

Apple (WKN: 865985)

In der ersten Reaktion auf das Urteil hatte die Apple-Aktie am Freitag mehr als drei Prozent abgegeben. Inzwischen fassen die Anleger jedoch neuen Mut – auch, weil sich die vermeintliche Niederlage vor Gericht in zentralen Punkten wie ein Sieg anfühlt. Zudem wirft das Apple Event am morgigen Dienstag seine Schatten voraus. Unter diesen Vorzeichen legt die Aktie im vorbörslichen US-Handel ein gutes Prozent zu. Auch DER AKTIONÄR bleibt bullish.

Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

Mit Material von dpa-AFX.

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