Der Split der Apple-Aktie hat den Weg frei gemacht für eine Aufnahme in den meistbeachteten Index der Welt, den Dow Jones. Bisher hatte eine aufgrund des hohen Aktienkurses zu große Gewichtung eine Aufnahme verhindert. Die Aufnahmekriterien erfüllt Apple locker, eine Entscheidung kann relativ schnell erfolgen.
Kaum zu glauben aber wahr, maßgeblich für die Gewichtung des Dow-Jones-Index ist nicht etwa die Marktkapitalisierung, sondern die Höhe des Aktienkurses. Diese Besonderheit hatte jahrelang eine Aufnahme der Apple-Aktie verhindert. Sie wäre vor dem Split auf eine exorbitante Gewichtung von fast 25 Prozent gekommen.
VISA weit vor General Electric
Wenn Apple jetzt in den Dow Jones kommen würde, hätte die Aktie eine Gewichtung von etwa 3,5 Prozent und würde damit im Mittelfeld liegen. Am stärksten im Dow gewichtet ist derzeit das Kreditkartenunternehmen Visa mit 8,1 Prozent. Auf dem vorletzten Platz liegt General Electric mit nur einem Prozent Gewicht. Zwar ist der Börsenwert von GE über 100 Milliarden Dollar höher als der von VISA, aber der Aktienkurs von Visa ist mit 212 Dollar eben acht mal so hoch wie der von GE.
Kriterien erfüllt
Verantwortlich für die Zusammensetzung ist ein Komitee von S&P Dow Jones Indices. Feste Zeitpunkte für eine Indexüberprüfung oder bestimmte Aufnahmekriterien gibt es nicht. Apple kann also jederzeit in den Index aufrücken. Die vage formulierten Voraussetzungen für eine Indexaufnahme, eine „exzellente Reputation“ und „großes Anlegerinteresse“ erfüllt Apple auf jeden Fall.
Es ist schon ein Phänomen, dass der wertvollste Konzern der Welt nicht im meistbeachteten Börsenindex der Welt enthalten ist. Der letzte Hinderungsgrund ist mit dem vollzogenen Aktiensplit jetzt aus dem Weg geräumt, eine Aufnahme kann jetzt sehr zeitnah erfolgen.