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20.12.2018 ‧ Matthias J. Kapfer

Apple: Schlammschlacht vor Gericht

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Apple

Der iPhone-Hersteller muss am heutigen Donnerstag eine Niederlage gegen den Halbleiterhersteller Qualcomm einstecken. In einer Gerichtsverhandlung in München entschieden die Richter zugunsten Qualcomms, das Apple aufgrund der Verletzung von Hardware-Patenten verklagt hatte. Apple kann sich in der Berufung aber noch zur Wehr setzten.

1:0 für Qualcomm

Das Münchner Gericht hat in der heutigen Verhandlung zwischen den beiden amerikanischen Unternehmen dem Qualcomm Recht gegeben und angeordnet, dass einige iPhone-Modelle mit einer bestimmten Komponente nicht mehr in Deutschland verkauft werden dürfen. Sollte Apple aber Berufung einlegen, wird das Urteil jedoch nicht sofort in Kraft treten.

Qualcomm hatte Apple bereits in den Vereinigten Staaten sowie in China vor Gericht gezogen, um die Patentverletzungsvorwürfen bestätigen zu lassen. Im Reich der Mitte konnte der Halbleiterhersteller bereits Anfang des Monats einen Sieg einfahren und ein Verkaufsverbot für einige iPhone-Modelle erwirken. Dieses Verbot wird aber nur kurzweilig sein, da Apple diese Problematik per Softwareupdate lösen kann.

Aber auch Qualcomm muss sich Anschuldigungen von Apple gefallen lassen. Dass diese nicht haltlos sind, zeigt ein weiterer anstehender Gerichtstermin, in welchem die US-Handelsbehörde Qualcomm wegen wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken verklagt hat.

Aktie bleibt weiterhin ein Kauf

Derzeit muss Apple viel Kritik von allen Seiten einstecken. Viele Analysten und Medien rechnen mit einem schwächelnden Absatz beim wichtigen iPhone-Geschäft. Bis zur Stunde der Wahrheit ist es allerdings noch etwas hin. Apple wird laut Bloomberg die Zahlen für das laufende Quartal am 31. Januar bekannt geben. Erst ins sechs Wochen werden Anleger und Analysten allerdings Gewissheit haben.

DER AKTIONÄR bleibt bei Apple weiter positiv gestimmt. Die Aktie ist auf dem derzeitigen Niveau günstig bewertet und die Streitigkeiten mit Qualcomm sollten das Geschäft des iPhone-Herstellers nicht nachhaltig einbrechen lassen.

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