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Apple, Microsoft und Co – Missachtung kann Milliarden kosten

Apple, Microsoft und Co  – Missachtung kann Milliarden kosten
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Jürgen Dreifürst 07.09.2023 Jürgen Dreifürst

Am Mittwoch war es so weit, die Europäische Union hat mehr als 20 Firmen benannt, die unter das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) fallen. Davon betroffen sind unter anderem Amazon, Apple, Alphabet, Microsoft und Meta. Ob den Unternehmen dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, erfahren Anleger hier.   

Mit Beginn des nächsten Jahres und dem damit verbundenen Inkrafttreten des EU-Gesetzes könnte es für die großen amerikanischen Technologiewerte ungemütlich werden. Der DMA verpflichtet die Unternehmen beispielsweise dazu, Daten mit Konkurrenten zu teilen. Ferner soll das Gesetz dafür sorgen, dass Produkte für jeden zugänglich sein sollen. Am Beispiel Apple und dem iPhone würde dies bedeuten, dass Apple alternative App-Stores zulassen muss. 

Hohe Strafen

Bei Missachtung der Regeln drohen empfindliche Strafen, die bei einem Erstverstoß bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes kosten können, am Beispiel Microsoft wären das ungefähr fünf Milliarden US-Dollar, bei Apple gut 38 Milliarden Dollar.   

Keine Nachteile

Den großen amerikanischen Technologieunternehmen dürften aus dem Gesetz keine nennenswerten wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Regelmäßige notwendige Reports zum Einhalten der Regeln dienen als Selbstschutz. Gewinner des Gesetzes sind die Verbraucher.     

GAFAM

Apple, Microsoft, Meta, Alphabet und Amazon sind Mitglieder des sehr erfolgreichen GAFAM Index. Anstatt auf eine Einzelaktie zu setzen, haben Anleger mit dem Indexzertifikat WKN DA0AB2 die Möglichkeit an der Entwicklung der fünf Technologieunternehmen gleichzeitig zu partizipieren.

Mehr Infos zum Index gibt es hier.       

Der Preis der Finanzinstrumente wird von einem Index als Basiswert abgeleitet. Die Börsenmedien AG hat diesen Index entwickelt und hält die Rechte hieran. Mit dem Emittenten der dargestellten Wertpapiere hat die Börsenmedien AG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, wonach sie dem Emittenten eine Lizenz zur Verwendung des Index erteilt. Die Börsenmedien AG erhält insoweit von den Emittenten Vergütungen. 

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