Google muss nach einer Schlappe vor dem EU-Gericht die Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission aus dem Jahr 2018 wohl zahlen. Lediglich der Betrag wurde ein wenig gesenkt – von 4,34 Milliarden auf 4,125 Milliarden Euro. In Sachen Regulierungsrisiko keine Erleichterung, denn weitere EU-Strafzahlungen stehen noch aus und in Südkorea hagelte es bereits die nächste Geldbuße.
Die EU-Kommission hatte Google vorgeworfen, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Android-Smartphones auf unfaire Weise gegen andere Anbieter abzusichern. So gibt es Einschränkungen, wenn die Hersteller Google-Dienste wie Gmail oder Maps auf die Geräte bringen. Denn dann muss immer ein komplettes Paket aus elf Apps vorinstalliert werden.
Google änderte das Geschäftsmodell 2018 und erlaubt Herstellern nun, einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche einzubinden. Aber die Brüsseler Behörde kritisierte auch die sogenannte Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen konnten.
Der dritte Vorwurf der Kommission drehte sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets exklusiv installiert gewesen sei. In diesem Punkt folgte das Gericht der Kommission jedoch nicht.
Alte Strafen, andauernder Rechtsstreit
Die alte Strafandrohung sollte bei Anlegern keine Panik auslösen. Alphabet hatte die Strafe in nur einem Quartal verdaut und immer noch einen Gewinn von 3,2 Milliarden Dollar geschrieben. Zudem kann gegen das Urteil noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Allerdings wird es nicht das letzte Urteil im Streit zwischen Google und der EU-Kommission sein. 2017 gab es mit dem Vorwurf des unfairen Wettbewerbs bei der Shopping-Suche eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro. 2019 kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei der Suchmaschinen-Werbung andere Anbieter unzulässigerweise behindert hatte. Google wehrte sich auch gegen diese Beschlüsse: Die Verhandlung vor dem EU-Gericht wird in einigen Monaten stattfinden.
Mit Material von dpaAFX.