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Wissing zufrieden nach Gespräch über Twitter-Regeln mit Elon Musk

Wissing zufrieden nach Gespräch über Twitter-Regeln mit Elon Musk
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05.01.2023 ‧ dpa-Afx

SAN FRANCISCO/BERLIN (dpa-AFX) - Bundesverkehrsminister Volker Wissing äußert nach Bedenken in Bezug auf den Kurznachrichtendienst Twitter inzwischen weniger Sorgen. Nach einem Treffen mit Mehrheitseigner Elon Musk in San Francisco schrieb der FDP-Politiker in der Nacht zum Donnerstag auf seinem Twitter-Account: "Meine Haltung ist klar: Die Selbstverpflichtung der Plattformen gegen #Desinformation muss strikt eingehalten werden, bis der #DSA in Kraft tritt." Elon Musk teile diesbezüglich seine Meinung, fügte er hinzu. Neben seinen Post stellte Wissing ein Bild, das ihn mit dem Tech-Milliardär zeigt.

Noch im Dezember hatte der auch für Digitales zuständige Verkehrsminister in einem Interview gesagt: "Die Entwicklung seit der Übernahme durch Elon Musk sehe ich mit Sorge". Ob er die Plattform in Zukunft weiter nutzen werde, habe er noch nicht entschieden. Die Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA), gelten ab Mitte Februar 2024 in der gesamten EU. Für besonders große Plattformen sollen die Regeln bereits ab September 2023 gelten. Der DSA legt unter anderem fest, dass Hassrede und andere illegale Inhalte im Internet in der EU künftig schneller gelöscht werden müssen. Er soll für eine strengere Aufsicht von Online-Plattformen und mehr Schutz der Verbraucher sorgen.

Musk hatte Twitter im vergangenen Oktober übernommen, das Führungspersonal ausgetauscht und mehrere umstrittene Änderungen vorgenommen. "Mit großer Sorge" habe er "Twitters Plattformregelungen, deren abrupte Änderungen und willkürliche Anwendung zur Kenntnis genommen", schrieb Sven Giegold (Grüne), Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, im Dezember in einem Brief an die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde solle so schnell wie möglich die nötigen Prüfungen durchführen, um Twitter als "Gatekeeper" im Sinne des Digital Markets Act zu benennen. Als "Gatekeeper" gelten Unternehmen mit einer besonders starken Marktposition, die eine Reihe von Kriterien erfüllen. Für sie gelten besondere Auflagen, etwa Einschränkungen beim Umgang mit persönlichen Daten von Nutzern. Der Digital Markets Act wird ab Mai anwendbar./abc/DP/ngu

Quelle: dpa-AFX

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