BERLIN (dpa-AFX) - Mehr als ein Jahr vor Auffliegen des Wirecard
Die hessische Börsenaufsicht ist für die Markt- und Rechtsaufsicht über die Frankfurter Börse zuständig und Teil des hessischen Wirtschaftsministeriums. Al-Wazir zufolge kontaktierte die Finanzaufsicht Bafin die Börsenaufsicht und bat sie um eine Einschätzung zur Handelsaussetzung. Zuvor hatte es Hinweise der Staatsanwaltschaft München gegeben, dass Wirecard möglicherweise erpresst werde.
Ungefähr zum selben Zeitpunkt sprach die Bafin auch ein zweimonatiges Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien aus. Begründet wurde das Vorgehen damals mit einer drohenden Marktverunsicherung. Bei einem Leerverkauf oder Shortselling wetten die Spekulanten auf den Kursrückgang einer Aktie. In Deutschland ist das umstritten.
Die Wirecard AG hatte im September 2018 den frei gewordenen Platz der Commerzbank
Quelle: dpa-AFX