(Wort im ersten Satz ergänzt)
BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt will nach Google
Das Kartellamt kann seit 2021 Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss zum Beispiel Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. Die Google-Mutter Alphabet
"Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce", erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Zum einen sieht die Behörde für Amazons Handelsplattform eine "zentrale strategische Position im deutschen Online-Einzelhandel". Über die Plattform können andere Händler ihre Artikel bei Amazon verkaufen. "Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend", betonte Mundt. Damit greife hier auch die klassische Missbrauchsaufsicht. Amazon könne den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten kontrollieren und dabei seine Doppelrolle als Händler und Marktplatz ausspielen.
Auch verweist das Kartellamt auf den Abo-Dienst Prime, in dem neben kostenloser Lieferung auch unter anderem der Zugang zu Musik- und Videoangeboten enthalten ist. Mehr als 17 Millionen bei Amazon.de registrierte Nutzer hätten ein Prime-Abonnement, schrieb die Behörde.
Die Firma entgegnete: "Amazon ist in erster Linie ein Einzelhändler"
- und der Gesamtanteil des E-Commerce am deutschen
Einzelhandelsumsatz sei für das Jahr 2021 durch den Handelsverband Deutschland auf nur 14,7 Prozent geschätzt worden. Man konkurriere mit vielen etablierten deutschen und internationalen Unternehmen, und das gelte auch für das Geschäft des Unternehmens in anderen Branchen./so/DP/stk/mis
Quelle: dpa-AFX