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25.11.2023 ‧ dpa-Afx

VW-Manager dürfen Urlaubsansprüche nicht mehr unbegrenzt anhäufen

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Volkswagen Vz.

WOLFSBURG (dpa-AFX) - Der Autobauer Volkswagen passt seine Urlaubsregelungen für Mitglieder des Managements an die von Tarifbeschäftigten an. Bislang galt die Regel, dass Manager ihren Jahresurlaub nicht wie andere VW -Beschäftigte im selben Jahr nehmen müssen. Sie konnten ihn auch bis zu einem späteren Zeitpunkt unbegrenzt aufsparen. Damit ist 2024 Schluss, wie der "Spiegel" am Samstag zuerst berichtete. "Mit der Neuregelung für das Management findet eine Angleichung an die Urlaubsregelung im Tarifbereich statt", teilte eine VW-Sprecherin auf dpa-Anfrage mit. Es gehe auch um Vereinheitlichung von Prozessen im Personalbereich.

Der Urlaub diene der Erholung und dem Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten. Mitglieder im Management trügen eine Verantwortung durch ihre Vorbildfunktion. Mit der Anpassung der Urlaubsregelung werde man dieser Vorbildfunktion gerecht, hieß es.

Konkret ist nach den neuen Vorgaben auch in den Management-Kreisen einschließlich der leitenden Angestellten der Jahresurlaub nun innerhalb des Kalenderjahres zu nehmen. "Im Fall einer Übertragung auf das Folgejahr kann der noch bestehende Urlaubsanspruch ohne Antrag maximal bis zum 31. März des Folgejahres entnommen werden", teilte die Sprecherin mit. Diese Regelung gelte auch für die Tarifbeschäftigten.

Der "Spiegel" hatte berichtet, einzelne VW-Führungskräfte hätten auf Basis der bisherigen Regelung Urlaubsansprüche von mehreren Monaten angehäuft. Für VW sei diese grenzenlose Übertragbarkeit der Resturlaubstage lästig. Denn wenn Resturlaub in ein nächstes Jahr übertragen wird, müssen Arbeitgeber dafür Rückstellungen bilden.

Europas größter Autobauer arbeitet zurzeit an einem milliardenschweren Sparprogramm. Konzernchef Oliver Blume hat allen Marken des Konzerns im Sommer neue Renditevorgaben aufgegeben, die mittels Einsparungen und zusätzlichen Erlösmöglichkeiten erreicht werden sollen. Auch ein Personalabbau steht bei VW im Raum./len/DP/men

Quelle: dpa-AFX

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