BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Mehr als acht Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals bei Volkswagen
In dem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ringen Anleger seit 2018 um Schadenersatz, weil sie nach dem Auffliegen des Skandals Kursverluste in Milliardenhöhe erlitten hatten. Sie fühlen sich nicht rechtzeitig über Risiken informiert. Musterklägerin ist dabei die Deka Investment, die Beklagten sind die Volkswagen AG und die Dachholding Porsche SE
Winterkorn trat im September 2015 wenige Tage nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen beim Autobauer zurück, beteuerte wenig später aber, vor der Veröffentlichung des Skandals nichts von illegalem Tun gewusst zu haben. Winterkorn ist nach Herbert Diess und Matthias Müller der dritte frühere Konzernchef, der vom OLG Braunschweig zur Sache vernommen wird./bch/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX