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Vorbereitung für Corona-Herbst: Regelungen zu Maskenpflicht in Sicht

Vorbereitung für Corona-Herbst: Regelungen zu Maskenpflicht in Sicht
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17.07.2022 ‧ dpa-Afx

BERLIN (dpa-AFX) - Bei den Vorbereitungen für einen wieder ausgeweiteten Corona-Schutz im Herbst zeichnen sich Regelungen zur Maskenpflicht ab. "Die Wirksamkeit von Masken für den Einzelnen in Innenräumen ist unstreitig", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstag). "Deswegen wird eine Form der Maskenpflicht in Innenräumen in unserem Konzept sicher eine Rolle spielen." Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der mit Buschmann über Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz berät, ist grundsätzlich für Vorgaben zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Buschmann sagte: "Wir müssen sehr ernst nehmen, was uns im Herbst und Winter erwartet." Er sei guter Dinge, "dass wir Ende des Monats ein Konzept haben, das wir dann im August mit den Ländern besprechen, und im September bringen wir die Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch das Parlament." Der Vorschlag werde klare und verständliche Regeln schaffen, die verhältnismäßig seien. "Wir sind uns einig in der Koalition, dass es keinen Lockdown mehr geben wird, keine pauschalen Schulschließungen und auch keine Ausgangssperren."

Die zum Frühjahr vor allem auf Drängen der FDP stark zurückgefahrenen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz laufen am 23. September aus. Sie sind die Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen in den Ländern und definieren mögliche Instrumente. Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen fielen damit Anfang April weg. Bundesweit gilt noch Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Die Länder regeln dies für Busse und Bahnen im Nahverkehr sowie etwa auch für Arztpraxen und Kliniken. Für die kältere Jahreszeit wird nach der Sommerwelle ein weiterer Anstieg der Infektionszahlen erwartet.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek begrüßte es, dass Buschmann die Wirksamkeit von Masken vor allem auch in Innenräumen endlich als "unstreitig" bezeichne. "Zu dieser Erkenntnis zu kommen, hat lange genug gedauert", sagte der CSU-Politiker am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Ampel-Koalition müsse nun einen Entwurf liefern. Für die Länder sei von zentraler Bedeutung, alle notwendigen Schutzmaßnahmen schnell, effektiv und rechtssicher treffen zu können.

Lauterbach verteidigte angesichts von viel Kritik sein Werben für mehr zweite Auffrischungsimpfungen nicht nur bei Älteren ab 60 oder 70 Jahren. Die Sieben-Tage-Inzidenz würde mit Dunkelziffer wohl bei 1500 bis 2000 liegen, schrieb er am Samstag bei Twitter. "Daher ist nicht falsch, wenn ich auch Jüngeren mit sehr vielen Kontakten empfehle, nach Rücksprache mit dem Hausarzt die 4. Impfung zu erwägen. Die 4. Impfung ist besser als die Infektion."

In Deutschland verfielen von Anfang Dezember 2021 bis Ende Juni etwa 3,9 Millionen Corona-Impfdosen. Das teilte das Gesundheitsministerium in Berlin auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger (CSU) mit, über die zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Sonntag) berichtete und die auch der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Es handele sich um Impfdosen des Herstellers Moderna . Die Daten über den Verfall lägen aber nur vor, wenn Ärzte und Apotheken sie an den pharmazeutischen Großhandel gemeldet hätten.

Insgesamt hatte die Bundesregierung in dem Zeitraum rund 134,3 Millionen Impfdosen bestellt. Es sei keine Dose gespendet worden, hieß es. Die internationale Impfstoffallianz Gavi hatte erklärt, derzeit keine Spenden mehr anzunehmen, da es keinen Bedarf gebe.

Einem Bericht der "Bild am Sonntag" zufolge hapert es in den Bundesländern an der Umsetzung der Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal. Diese gilt für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen grundsätzlich seit Mitte März. Nach Informationen der Zeitung aus 12 der 16 Bundesländer wurden mehr als 190 000 ungeimpfte Mitarbeitende im Gesundheitswesen identifiziert, aber gerade einmal 70 Betretungsverbote ausgesprochen
- und zwar in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg.
Möglich sind auch Bußgelder. Aber auch davon machten die Länder offenbar bislang wenig oder gar nicht Gebrauch. Die Angaben stützen sich auf eine Befragung der Gesundheitsministerien der Länder.

Die offizielle Sieben-Tage-Inzidenz gab das Robert Koch-Institut (RKI) am Samstag mit 752,7 an - nach 719,2 gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen am Vortag. Die Inzidenz liefert allerdings kein komplettes Bild, vor allem weil längst nicht alle Infizierten PCR-Tests machen, aber nur diese erfasst werden./sam/DP/he

Quelle: dpa-AFX

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