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Von Notz plädiert für mehr Kontrolle und Sanktionen bei TikTok & Co.

Von Notz plädiert für mehr Kontrolle und Sanktionen bei TikTok & Co.
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29.02.2024 ‧ dpa-Afx

LEIPZIG (dpa-AFX) - Die Verbreitung fragwürdiger Inhalte über Plattformen wie TikTok oder Telegram sollte nach Ansicht von Grünen-Fraktionsvize, Konstantin von Notz, viel stärker reguliert und sanktioniert werden. "Der Staat scheut sich nicht, jedem Betrieb vom Handwerk bis zum Imbiss scharfe Auflagen abzuverlangen, deren Umsetzung zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren", sagte der Innenpolitiker der Deutschen Presse-Agentur am Rande einer Klausur der Grünen-Bundestagsfraktion in Leipzig. Regulierung sei nicht per se schlecht, schließlich sei Deutschland einst mit, nicht trotz Regulierung zum Exportweltmeister geworden.

"Dass seit Jahren die großen Internetplattformen, insbesondere TikTok, Facebook , Telegram und X bis heute weitgehend unreguliert und unkontrolliert jedwede Inhalte in unsere Kinderzimmer senden und damit Milliarden Euro verdienen, ist inakzeptabel und ein ernsthaftes Problem für unsere Demokratie und die Grundrechte von vielen Millionen Menschen in Europa", kritisierte von Notz.

In Deutschland sei mit dem nachjustierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz und einer Neuaufstellung des Bundeskriminalamtes (BKA) viel geschehen. Auf europäischer Ebene sei zudem mit dem Digital Services Act ein europaweiter Regulierungsrahmen geschaffen worden. Ausreichend sei dies aber nicht. Der Grünen-Politiker fügte hinzu: "Neben guter gesetzlicher Grundlagen brauchen wir starke, unabhängige Aufsichtsbehörden, die Verstöße auch tatsächlich knallhart sanktionieren." Denn die großen Plattformen seien ihrer großen gesellschaftlichen Verantwortung bislang nicht gerecht geworden und verstünden nur diese Sprache.

Die Bundesregierung hatte im vergangenen Herbst in einer Antwort auf eine Anfrage der Union mitgeteilt, das BKA habe mit Stand vom 21. November 2023 zehn Entfernungsanordnungen im Zusammenhang mit den Terrorangriffen auf Israel vom 7. Oktober gegen die Plattform X (vormals Twitter) erlassen, die vom Betreiber fristgerecht umgesetzt worden seien. Gegen die Plattform Telegram wurden demnach bis zu diesem Zeitpunkt 143 solcher Anordnungen erlassen./abc/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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