STUTTGART (dpa-AFX) - Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am Donnerstag die Klage des Betriebsratschefs von Porsche gegen die Kürzung seiner Bezüge verhandelt. Er ging gegen die Neuberechnung seines Gehalts vor, weil die Volkswagen
Hintergrund der Klagen ist, dass die Betriebsräte prüfen lassen wollen, ob die vom Unternehmen vorgenommene Anpassung der Vergütung angesichts der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtens ist. Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW
Nach vorläufiger Auffassung des Arbeitsgerichts ist das Vorgehen bei dem Betriebsratschef nicht rechtens. Er habe den Willen zur Weiterbildung gezeigt. Die erfolgte zwar nicht in seinem Beruf, sondern im Zuge seiner Tätigkeit an der Spitze der Arbeitnehmervertretung. Der Betriebsratschef war zum Zeitpunkt der Übernahme des Mandats im Juni 2002 als Kraftfahrzeugmechaniker eingruppiert. Bei einer ersten Überprüfung durch Porsche wurde er dann nach Maßgabe eines Serviceberaters eingestuft. Anfang 2023 erfolgte laut Gericht eine Rückgruppierung als Kraftfahrzeugmechatroniker. Das führte zu erheblichen Gehaltseinbußen. Das Gericht wollte am Spätnachmittag eine Entscheidung verkünden.
Eine Sprecherin von Porsche hatte im Vorfeld der mündlichen Verhandlung erklärt: "Die Porsche AG
Die Klagen der anderen Betriebsräte wurden am Donnerstag gleichfalls verhandelt./ols/DP/men
Quelle: dpa-AFX