FRANKFURT (dpa-AFX) - Der langjährige Anlegerschutzprozess um den sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom
Hinter dem Musterverfahren stehen rund 16 000 klagende Kleinaktionäre, die Schadenersatz für ihre erlittenen Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen, den die Telekom bislang verweigert. Ihre Klagen waren zu einem Kapitalanlegermusterverfahren zusammengefasst worden, das bereits zwei Mal am OLG Frankfurt verhandelt wurde. Der Bundesgerichtshof hatte aber zu einer Teilfrage eine dritte Verhandlung in Frankfurt notwendig gemacht./ceb/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX