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Veranstaltungsbranche erwartet Kündigungswelle im März

Veranstaltungsbranche erwartet Kündigungswelle im März
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22.01.2022 ‧ dpa-Afx

BERLIN (dpa-AFX) - Zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie steht die Veranstaltungswirtschaft nach Branchenangaben vor einer Kündigungswelle. Hintergrund ist das Auslaufen des Kurzarbeitergelds nach 24 Monaten. "Mehr als drei Viertel der Veranstaltungsunternehmen werden im März 2022 ihre Mitarbeiter kündigen mangels Kurzarbeit", teilte Jan Kalbfleisch, der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft, der Deutschen Presse-Agentur mit.

Er bezog sich auf eine Umfrage, an der sich mehr als 800 Branchenbetriebe beteiligt haben. Demnach sind in zwei Dritteln der Unternehmen seit mehr als 20 Monaten Beschäftigte in Kurzarbeit. Bei knapp der Hälfte der Befragten liegt der Kurzarbeiteranteil über 80 Prozent.

Müssten die Betriebe die Gehälter und Sozialbeiträge wieder voll selbst tragen, fehle der Mehrheit von ihnen das Kapital für den Neustart, erklärte Kalbfleisch. Sie müssten dann Mitarbeiter entlassen, weil sie ihre Kosten nicht decken könnten. Die Unternehmen verlören so wertvolle Fachkräfte.

Die Bundesregierung opfere die Veranstaltungsbranche, kritisierte Kalbfleisch. Derzeit seien wieder nahezu alle Veranstaltungen storniert. Für die mehr als 100 000 Betriebe gebe es keine Besserungsperspektive.

Das Kurzarbeitergeld, das Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit für ihre Mitarbeiter beantragen müssen, soll in Krisenzeiten einen Lohnausfall ausgleichen. In der Corona-Pandemie war der Zugang erleichtert worden. Zuletzt verlängerte die Bundesregierung die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten bis Ende März.

Absagen von Messen, Konzerten, Tagungen und Feiern machen Veranstaltungsausrüstern, Technikern, Künstlern, Messebauern und vielen anderen Beteiligten zu schaffen. Niedrigere Corona-Zahlen im Sommer und Herbst brachten zwar vorübergehend einen Teil des Geschäfts zurück. In den vergangenen Wochen erlebte die Branche nach Verbandsangaben jedoch wieder eine Storno-Welle./bf/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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