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28.01.2022 ‧ dpa-Afx

US-Bundesstaaten mischen sich in App-Store-Streit ein

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Apple

SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Der "Fortnite"-Entwickler Epic bekommt in seinem App-Store-Streit mit Apple Unterstützung von 35 US-Bundesstaaten. In einer Stellungnahme als "Freunde des Gerichts" riefen sie dazu auf, im Berufungsverfahren das weitgehend zu Gunsten von Apple ausgefallene Urteil vom vergangenen Jahr zu kippen.

Die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten argumentieren unter anderem, dass die Interpretation der US-Anti-Monopolgesetze durch die kalifornische Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers die künftige Durchsetzung von Wettbewerbsregeln gefährde.

Epic wollte in dem ursprünglichen Prozess vor dem Bezirksgericht das Recht erstreiten, auf dem iPhone einen eigenen App Store betreiben zu dürfen - und scheiterte damit. Epic habe nicht beweisen können, dass Apple wie ein Monopolist agiere, urteilte die Bezirksrichterin Gonzalez Rogers. Sie entschied zugleich, dass Apple Entwicklern nicht mehr verbieten darf, Nutzer auf Möglichkeiten zum günstigeren Kauf der Artikel außerhalb des App Stores hinzuweisen. Diese Regelung wurde jedoch vom Berufungsgericht bis auf Weiteres auf Eis gelegt.

Auch Microsoft - einst selbst im Visier von Kartellwächtern - äußerste sich als "Freund des Gerichts" zu Gunsten von Epic. Der Software-Riese, der mit seiner Xbox-Konsole und diversen Spiele-Studios im Gaming-Geschäft aktiv ist, verwies unter anderem auf Apples Einfluss als "Torwächter" im App Store.

Die US-Regierung erklärte in seinem Beitrag beim Berufungsgericht, es unterstütze keine der beiden Parteien. Ihre Forderung, die Anti-Monopol-Vorgaben anders anzuwenden als Richterin Gonzalez Rogers, könnte am Ende aber eher Epic zugute kommen. Washington verstärkte zuletzt die Wettbewerbsaufsicht bei großen Tech-Konzernen.

Bei dem Konflikt geht es letztlich darum, ob Apples hauseigener App Store weiter der einzige Ort bleibt, aus dem Anwendungen auf das iPhone geladen werden können. Im Mittelpunkt stehen auch die Gebühren von 30 oder 15 Prozent, die Anbieter bei digitalen Geschäften über die Apps an Apple zahlen müssen./so/DP/ngu

Quelle: dpa-AFX

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