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US-Broker Robinhood verhandelt über Vergleich - jede Menge rechtlicher Ärger

US-Broker Robinhood verhandelt über Vergleich - jede Menge rechtlicher Ärger
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28.02.2021 ‧ dpa-Afx

MENLO PARK (dpa-AFX) - Der durch die jüngsten Turbulenzen an der US-Börse in die Kritik geratene Wertpapier-Broker Robinhood verhandelt wegen verschiedener früherer Regelverstöße mit US-Aufsehern über einen Vergleich. Robinhood rechnet laut einer Mitteilung vom Freitag mit Kosten von mindestens 26,6 Millionen Dollar (22,0 Mio Euro). Es geht um mögliche Verletzungen von Vorschriften beim Handel mit Aktienoptionen und Ausfälle der Robinhood-App im März 2020.

Die Summe bezieht sich auf Verhandlungen mit der Finanzaufsicht Finra, doch auch andere US-Behörden haben Robinhood auf dem Kieker. Im Jahresbericht führt der Konzern Ermittlungen der Börsenaufsicht SEC sowie der Generalstaatsanwaltschaft und der Finanzaufsicht in New York auf, die einen Hackerangriff auf Nutzerdaten betreffen. In Massachusetts werfen Aufseher Robinhood vor, etwa durch unlauteres Marketing Finanzmarktgesetze in dem Bundesstaat verletzt zu haben.

Ohnehin hat das Unternehmen jede Menge rechtlichen Ärger. So laufen auch Sammelklagen von Nutzern, die sich wegen technischer Pannen am Wertpapierhandel gehindert sahen oder dem Broker Fehler bei der Orderausführung vorwerfen. Darüber hinaus klagten rund 2000 Kunden, deren Konten angeblich beim Hackerangriff gekapert wurden. Weitere Sammelklagen gegen Robinhood drehen sich etwa um Verletzungen treuhänderischer Vertragspflichten zum Nachteil von Nutzern.

Zudem gibt es einen brisanten Rechtsstreit mit der Familie eines Kunden, der sich im Juni 2020 im Alter von 20 Jahren in der - falschen - Annahme das Leben genommen hatte, dass er enorme Verluste beim Handel mit Aktienoptionen erlitten habe. All diese Fälle sind unabhängig von den jüngsten Kontroversen um Handelsbeschränkungen bei heißgelaufenen Aktien einiger US-Firmen wie des Videospielhändlers Gamestop , die bereits zu neuen Ermittlungen und Sammelklagen führten./hbr/DP/men

Quelle: dpa-AFX

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