PARIS (dpa-AFX) - Im neu aufgerollten Prozess um mutmaßlichen Steuerbetrug des Schweizer Bankriesen UBS
Die Staatsanwaltschaft warf der UBS in dem Verfahren vor, zwischen 2004 und 2012 Beschäftigte nach Frankreich geschickt zu haben, um dort reiche Kundschaft anzuwerben. UBS solle die Klientel dann dazu animiert haben, ihr Geld in der Schweiz und damit vorbei am französischen Fiskus zu platzieren.
Vor zwei Jahren war das Institut in erster Instanz zu einer Rekordgeldbuße von mehr als 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Das Kreditinstitut legte dagegen Berufung ein. Vorwürfe eines strafbaren Fehlverhaltens wies es zurück./rbo/DP/men
Quelle: dpa-AFX