PARIS (dpa-AFX) - Im Berufungsprozess der Schweizer Großbank UBS
In dem Prozess warfen die Staatsanwälte der UBS vor, in den Jahren 2004 bis 2012 Beschäftigte nach Frankreich geschickt zu haben, um dort reiche Kundschaft anzuwerben. UBS solle die Klientel dann dazu animiert haben, ihr Geld in der Schweiz und damit vorbei am französischen Fiskus zu platzieren. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von mindestes zwei Milliarden Euro, die Verteidigung Freispruch. Verantworten müssen sich in dem Prozess auch UBS Frankreich und sechs ehemalige Mitarbeiter der Großbank.
Vor zwei Jahren war das Institut in erster Instanz zu einer Rekordgeldbuße von mehr als 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Das Kreditinstitut legte dagegen Berufung ein. Vorwürfe eines strafbaren Fehlverhaltens wies es zurück. Für UBS geht es dem eigenen Geschäftsbericht zufolge um Forderungen von insgesamt 4,5 Milliarden Euro./rbo/DP/men
Quelle: dpa-AFX