LUXEMBURG/HAHN (dpa-AFX) - Im jahrelangen Streit zwischen Lufthansa
Die Klage der Lufthansa scheiterte jedoch 2019 vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg: Unter anderem sei die Kranichlinie von dem Beschluss der EU-Kommission nicht individuell betroffen. Gegen diesen Gerichtsbeschluss (T-764/15) legte die Lufthansa Rechtsmittel ein. Der nun urteilende Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist die letzte Instanz (C-594/19 P).
In den wiederholten Rechtsstreitigkeiten mit der Frage, ob staatliche Unterstützungen für den Airport Hahn wettbewerbsverzerrend gewesen sind oder nicht, hat die Lufthansa schon Prozesse gewonnen, aber auch verloren. Unterdessen hat der ehemalige Militärflughafen im Oktober 2021 Insolvenz angemeldet. Der inzwischen ebenfalls angeschlagene chinesische Großkonzern HNA hatte 2017 für rund 15 Millionen Euro 82,5 Prozent des Airports vom Land Rheinland-Pfalz erworben. Die übrigen 17,5 Prozent hält immer noch das Land Hessen./jaa/DP/stw
Quelle: dpa-AFX