BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Der coronabedingt verschobene Untreue-Prozess gegen drei ehemalige und einen aktuellen Personalmanager des VW
Wo genau der Prozess des Landgerichts Braunschweig verhandelt wird, ist noch unklar. Für das wenig später anlaufende Betrugsverfahren zum Volkswagen
Im Fall der vier Personalmanager geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass VW durch überhöhte Vergütungen an einflussreiche Belegschaftsvertreter einen Schaden von mehr als fünf Millionen Euro erlitt. Dies habe den Gewinn und so auch Ertragssteuern unzulässig gemindert. Zumindest indirekt schwingt außerdem der Verdacht mit, man habe sich so das Wohlwollen der Arbeitnehmerseite "erkaufen" wollen.
Das Gericht setzte zunächst elf Verhandlungstermine bis Ende Oktober an. Ein zusätzliches Beihilfeverfahren gegen Ex-VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh - inzwischen als Personalchef zur Nutzfahrzeug-Holding Traton
Der Anwalt eines der Angeklagten erklärte, aus seiner Sicht müsste das Thema zunächst arbeitsrechtlich behandelt werden. Mit dem strafrechtlichen Verdacht der Untreue mache man es sich zu leicht - denn die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes enthielten keine präzisen Angaben dazu, ab wann und für wen Betriebsratsgehälter als überhöht gelten. Es seien zudem Abschätzungen nötig, auf welcher Karrierestufe die jeweilige Person heute stehen würde, wenn sie sich nicht für eine Führungsposition im Betriebsrat entschieden hätte./bch/DP/eas
Quelle: dpa-AFX