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10.06.2021 ‧ dpa-Afx

Untreue-Prozess gegen Ex-VW-Personalmanager startet im September

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Volkswagen Vz.

BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Der coronabedingt verschobene Untreue-Prozess gegen drei ehemalige und einen aktuellen Personalmanager des VW -Konzerns soll nun am 7. September beginnen. Das Braunschweiger Landgericht hatte lange nach einem Ersatztermin gesucht. Ursprünglich war für die Hauptverhandlung schon ein Start im vergangenen November angepeilt gewesen - die Infektionslage hatte dies dann vereitelt. Die Richter wollen prüfen, ob die Führungskräfte jahrelang überzogene Gehälter an leitende Betriebsräte genehmigten. Jetzt steht nach Aussage der zuständigen Kammer das neue Datum fest. Zuvor hatten die "Badischen Neuesten Nachrichten" darüber berichtet.

Wo genau der Prozess des Landgerichts Braunschweig verhandelt wird, ist noch unklar. Für das wenig später anlaufende Betrugsverfahren zum Volkswagen -Dieselskandal gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn und weitere Angeklagte ist wegen des erwarteten großen Andrangs und der weiterhin nötigen Corona-Vorsicht bereits die Stadthalle reserviert. Inhaltlich geht es aber um zwei völlig verschiedene Themenkomplexe.

Im Fall der vier Personalmanager geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass VW durch überhöhte Vergütungen an einflussreiche Belegschaftsvertreter einen Schaden von mehr als fünf Millionen Euro erlitt. Dies habe den Gewinn und so auch Ertragssteuern unzulässig gemindert. Zumindest indirekt schwingt außerdem der Verdacht mit, man habe sich so das Wohlwollen der Arbeitnehmerseite "erkaufen" wollen.

Das Gericht setzte zunächst elf Verhandlungstermine bis Ende Oktober an. Ein zusätzliches Beihilfeverfahren gegen Ex-VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh - inzwischen als Personalchef zur Nutzfahrzeug-Holding Traton gewechselt - ruht derweil. Es war zuvor abgetrennt worden.

Der Anwalt eines der Angeklagten erklärte, aus seiner Sicht müsste das Thema zunächst arbeitsrechtlich behandelt werden. Mit dem strafrechtlichen Verdacht der Untreue mache man es sich zu leicht - denn die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes enthielten keine präzisen Angaben dazu, ab wann und für wen Betriebsratsgehälter als überhöht gelten. Es seien zudem Abschätzungen nötig, auf welcher Karrierestufe die jeweilige Person heute stehen würde, wenn sie sich nicht für eine Führungsposition im Betriebsrat entschieden hätte./bch/DP/eas

Quelle: dpa-AFX

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