GREIFSWALD (dpa-AFX) - Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat eine Beschwerde des Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Zusammenhang mit der Klimastiftung MV zurückgewiesen. Der Grund sei derselbe, wie bei dem abgewiesenen Eilantrag im vergangenen Jahr, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag. Der Umwelthilfe fehle demnach die Auftragsbefugnis.
Als Begründung für ihre Klage nannte die DUH damals, dass der Klima- und Umweltschutz lediglich als Vorwand genutzt werde. Tatsächlicher Hauptzweck der Stiftung sei es, über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb den Weiterbau der Pipeline Nord Stream 2 zu ermöglichen. Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte im vergangenen Jahr den Antrag der DUH auf aufschiebende Wirkung einer Verbandsklage gegen die Anerkennung der Stiftung abgelehnt. Die Richter waren zu dem Schluss gekommen, dass die im Mai 2021 erhobene Klage keine aufschiebende Wirkung entfalten könne, weil der Umwelthilfe die notwendige Klagebefugnis fehle.
Die Anfang 2021 nach einem Landtagsbeschluss gegründete Stiftung steht in der Kritik, weil sie neben dem gemeinwohlorientierten Bereich für Klimaschutz auch einen wirtschaftlichen Teil umfasste. Dieser half dem russischen Staatskonzern Gazprom
Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) Mitte Mai nach einer Einigung mit dem dreiköpfigen Stiftungsvorstand mitteilte, wird dieser voraussichtlich Ende September geschlossen die Ämter niederlegen. Zuvor soll der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Stiftung geordnet abgewickelt werden./wem/DP/zb
Quelle: dpa-AFX