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23.12.2021 ‧ dpa-Afx

Umfrage: Verbraucher erwarten Entschädigung bei Flugausfällen

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Deutsche Lufthansa

BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Eine übergroße Mehrheit der Verbraucher erwartet einer Umfrage zufolge angemessene Entschädigungen bei stark verspäteten oder gar ausgefallenen Flügen. Dem hätten 87 Prozent der Teilnehmer einer repräsentativen Forsa-Umfrage zugestimmt, berichtete die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. 77 Prozent waren demnach der Meinung, dass die Fluggastrechte ein wichtiger Erfolg der Europäischen Union seien, und 70 Prozent glaubten, dass damit die Fluggesellschaften motiviert würden, pünktlicher und verbraucherfreundlicher zu werden.

Jeder zehnte Teilnehmer gab an, selbst schon mindestens einmal einen derartigen Entschädigungsanspruch erhoben zu haben. Von 99 Betroffenen berichteten bei möglichen Mehrfachnennungen 80 Personen, sich direkt an die Airline gewandt zu haben. 15 Menschen nutzten die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs, und 24 gingen über einen Anwalt oder eine der zahlreichen Legal-Tech-Plattformen im Internet. Diese kaufen den Kunden ihre Forderungen entweder ab (Sofort-Entschädiger) oder setzen sie gegen Entgelt bei den Gesellschaften durch (Inkasso-Portale).

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261 von 2004 sieht pauschale Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro bei starken Verspätungen oder Flugausfällen vor. Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs löst auch eine kurzfristige Vorverlegung des Abflugs um mehr als eine Stunde solche Zahlungen aus, wenn die Airline nicht rechtzeitig vorher informiert hat. Das Landgericht Frankfurt hat zudem Klauseln des Billigfliegers Ryanair gekippt, der seinen Passagieren den Weg zu den Internet-Plattformen erschweren wollte.

Verbands-Vorstand Klaus Müller forderte die neue Bundesregierung auf, den Worten im Koalitionsvertrag auf der EU-Ebene Taten folgen zu lassen. Die Ampel-Koalitionäre haben sich festgelegt, die Fluggastrechte auf dem bisherigen Schutzniveau erhalten zu wollen. Demgegenüber gibt es einen Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung, mit der deutlich geringere Entschädigungen fällig würden./ceb/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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