LAUSANNE (dpa-AFX) - Die Europäische Fußball-Union UEFA hat das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs Cas zugunsten von Manchester City "zur Kenntnis" genommen. Der Verband betonte in einer Mitteilung am Montag, dass die Cas-Richter festgestellt hätten, dass "viele der mutmaßlichen Verstöße wegen der in den UEFA-Regularien vorgesehen Fünfjahresfrist verjährt" seien. Zudem sei der Cas zu dem Schluss gekommen, dass die Beweise "in diesem speziellen Fall" nicht ausgereicht hätten, um die Europapokal-Sperre gegen die Citizens aufrechtzuerhalten.
Der Cas hatte zuvor am Montag die UEFA-Sanktion gegen den Verein von Trainer Pep Guardiola gekippt. Der Dachverband hatte Man City wegen vermeintlich "schwerwiegender Verstöße" gegen die Finanzregeln für zwei Jahre aus dem Europapokal ausgeschlossen und eine Geldstrafe in Höhe von 30 Millionen Euro verhängt, wogegen der entthronte englische Meister vor den Cas gezogen war. Das höchste Sportgericht hielt wegen mangelnder Zusammenarbeit des Clubs mit den UEFA-Ermittlern lediglich an der Geldstrafe fest, reduzierte diese aber auf zehn Millionen Euro.
Trotz der Niederlage vor dem Cas betonte die UEFA erneut, dass die eigenen Finanzregeln (Financial Fair Play) in den vergangenen Jahren "eine signifikante Rolle" gespielt haben, die UEFA und die Club-Vereinigung Eca "bleiben ihren Grundsätzen verpflichtet"./mj/DP/jha
Quelle: dpa-AFX