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EQS-WpÜG: Swoctem GmbH / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Swoctem GmbH
13.03.2023 / 15:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
SWOCTEM GmbH
Rudolf-Loh-Straße 1
35708 Haiger
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRB 3483
Zielgesellschaft:
Klöckner & Co SE
Am Silberpalais 1
47057 Duisburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20486
ISIN: DE000KC01000, WKN: KC0100
Am 13. März 2023 hat die SWOCTEM GmbH ("Bieterin"), deren Geschäftsanteile
zu 100 % unmittelbar von Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh gehalten werden
und der die Bieterin somit kontrolliert, entschieden, den Aktionären der
Klöckner & Co SE (die "Gesellschaft" oder "Klöckner") anzubieten, im Rahmen
eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche nennwertlose auf
den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE000KC01000) mit
einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR
2,50 je Aktie (die "Klöckner-Aktien"), die nicht unmittelbar von der
Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR
9,75 in bar zu erwerben (das "Angebot"). Der Angebotspreis entspricht den
gesetzlichen Vorgaben.
Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage für das Angebot
festzulegenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Angebotsunterlage
für das Angebot (in deutscher Sprache sowie als unverbindliche Übersetzung
in englischer Sprache) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende
Informationen werden im Internet unter https://www.offer-swoctem.com
veröffentlicht werden.
Der Vollzug des Angebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu
gehören voraussichtlich unter anderem die kartellrechtlichen und sonstigen
regulatorischen Freigaben sowie andere marktübliche Bedingungen. Jedoch wird
das Angebot nicht vom Erwerb eines Mindestanteils an Klöckner-Aktien
abhängig gemacht werden. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den
endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Angebots, soweit rechtlich
zulässig, von den hier dargestellten Bedingungen und sonstigen Eckdaten
abzuweichen und/oder zusätzliche Bedingungen vorzusehen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Klöckner
dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und
weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern
und Aktionären der Klöckner wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen
sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten.
Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und
bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten
Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") unterliegen. Jeder Vertrag,
der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.
Aktionäre der Klöckner mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in
den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass das
Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wurde, die
ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinn des
Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen
Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des
Exchange Act registriert sind. Das Angebot erfolgt in den Vereinigten
Staaten auf Grundlage der TierIIAusnahme von bestimmten Anforderungen des
Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs und sonstigen
Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den
Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit
das Angebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt,
finden diese ausschließlich auf Aktionäre der Klöckner mit Wohnsitz, Sitz
oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass
keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Für Aktionäre der Klöckner mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten ergeben
bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen, die nach einem anderen
Recht entstehen als dem Recht des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder
gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich bei Klöckner um eine
Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, die bei einem Handelsregister in
der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihrer
Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem
anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen
Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Klöckner haben. Es ist für
Aktionäre der Klöckner daher unter Umständen nicht möglich, in dem Land
ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches
Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht
wegen Verstößen gegen Gesetze dieses ihres Lands ihres Wohnsitzes, Sitzes
oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnten sich
Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen oder dessen
verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes
oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Klöckner
ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.
Die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (soweit diese
als Beauftragte der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnder Personen
handeln) können, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen
zulässig ist, außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder
nach der Laufzeit des Angebots, unmittelbar oder mittelbar Aktien der
Klöckner erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Aktien
abschließen. Dies gilt auch für andere Wertpapiere, die in Aktien der
Klöckner wandelbar, umtauschbar oder ausübbar sind. Diese Käufe können über
die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu verhandelten
Konditionen abgeschlossen werden. Wenn solche Käufe oder Vereinbarungen zum
Kauf getätigt werden, werden sie außerhalb der Vereinigten Staaten getätigt
und entsprechen dem geltenden Recht, einschließlich, soweit anwendbar, dem
Exchange Act. Alle Informationen über solche Käufe werden gemäß den in
Deutschland oder einer anderen relevanten Rechtsordnung geltenden Gesetzen
oder Vorschriften und auf der Website der Bieterin unter
https://www.offer-swoctem.com veröffentlicht. Soweit Informationen über
solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden,
gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich
bekannt gegeben. Darüber hinaus können die Finanzberater der Bieterin auch
im Rahmen des üblichen Handels mit Wertpapieren der Gesellschaft tätig
werden, was Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere
einschließen kann.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der SWOCTEM
GmbH und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die
Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, die die SWOCTEM GmbH und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine
Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen
sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der SWOCTEM GmbH oder der mit
ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden,
dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.
Haiger, 13. März 2023
SWOCTEM GmbH
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Quelle: dpa-AFX