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Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Aves One AG; Bieter: Blitz 21-821 AG (zukünftig: Rhine Rail Investment AG)

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Aves One AG; Bieter: Blitz 21-821 AG (zukünftig: Rhine Rail Investment AG)
Aves One AG -%
06.08.2021 ‧ dpa-Afx

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DGAP-WpÜG: Blitz 21-821 AG (zukünftig: Rhine Rail Investment AG) /
Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Aves One AG; Bieter: Blitz 21-821 AG
(zukünftig: Rhine Rail Investment AG)

06.08.2021 / 22:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und
34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Blitz 21-821 AG (zukünftig: Rhine Rail Investment AG)
c/o Latham & Watkins LLP
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262996

Zielgesellschaft:

Aves One AG
Große Elbstraße 61
22767 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124894
WKN A16811 / ISIN DE000A168114

Am 6. August 2021 hat die Blitz 21-821 AG (zukünftig: Rhine Rail Investment
AG) (die "Bieterin") entschieden, sämtlichen Aktionären der Aves One AG (die
"Gesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
anzubieten, sämtliche nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (ISIN
DE000A168114) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft
von EUR 1,00 je Aktie (die "Aves-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung
in Höhe von EUR 12,80 je Aves-Aktie in bar zu erwerben (das
"Übernahmeangebot").
Die Bieterin hat mit der Gesellschaft am heutigen Tag eine
Investmentvereinbarung abgeschlossen, welche die wichtigsten Bestimmungen
und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die diesbezüglichen gemeinsamen
Absichten und Auffassungen enthält. Die Bieterin hat am heutigen Tag ferner
Vereinbarungen über die Annahme des Übernahmeangebots mit Aktionären der
Gesellschaft abgeschlossen, die insgesamt über 85 % der Aves-Aktien halten,
in denen diese Aktionäre sich jeweils unwiderruflich dazu verpflichtet
haben, das Übernahmeangebot anzunehmen.
Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche
englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang
stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
von der Bieterin im Internet auf ihrer Webseite unter
http://www.rocket-offer.com veröffentlicht.
Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen.
Dazu gehören voraussichtlich das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von
85 % der ausstehenden Aves-Aktien, die Erteilung der
fusionskontrollrechtlichen Freigaben und weitere marktübliche Bedingungen.
Im Übrigen erfolgt das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage
festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin
vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten
abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die
endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere
das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen,
die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der
US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des
Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Düsseldorf, 6. August 2021
Blitz 21-821 AG (zukünftig: Rhine Rail Investment AG)

Ende der WpÜG-Meldung

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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Hamburg,
Hannover; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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