FRANKFURT (dpa-AFX) - Uber
Das Frankfurter Landgericht hatte im Geschäft von Uber Mitte Dezember 2019 mehrere Wettbewerbsverstöße festgestellt und deshalb einer Unterlassungsklage der Genossenschaft Taxi Deutschland stattgegeben. Uber stellte kurz danach das Modell zur Vermittlung von Fahrten in Deutschland um und sieht damit die Vorgaben des Gerichts erfüllt, um weitermachen zu können.
Uber arbeitete in Deutschland - anders als in anderen Ländern - schon davor mit Mietwagen-Unternehmen zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt wurden. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform. Das Landgericht entschied aber, dass Uber auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige - weil das Unternehmen dem Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung erscheine, den konkreten Fahrer auswähle und den Preis bestimme.
Seit der Landgerichts-Entscheidung werden diese Aufgaben von einem Generalunternehmer übernommen. Die übrigen Fahrdienstleister, die bislang für Uber unterwegs waren, agieren wiederum als seine Subunternehmer. Zudem werden die Kunden vor jeder Fahrt darauf hingewiesen, wer die Tour ausführt. Taxi Deutschland hielt diese Änderungen für nicht ausreichend./so/DP/jha
Quelle: dpa-AFX