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17.03.2021 ‧ dpa-Afx

Uber gibt klein bei - Mitarbeiterstatus für Fahrer in Großbritannien

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SAN FRANCISCO/LONDON (dpa-AFX) - Mehr als 70 000 Uber -Fahrer in Großbritannien können künftig mit Mindestlohn, bezahltem Urlaub und anderen Arbeitgeberleistungen rechnen. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit und einer Schlappe vor dem Obersten Gericht erklärte der Konzern am Dienstag (Ortszeit) in einer Pflichtmitteilung an die US-Börsenaufsicht, seine Fahrer in Großbritannien künftig nicht mehr als eigenständige Unternehmer, sondern als Mitarbeiter zu behandeln. Uber machte zunächst keine Angaben dazu, ob und inwiefern dies zu höheren Kosten führt. Die Aktie reagierte mit leichten Kursverlusten.

Die Frage, welchen Status Fahrer arbeitsrechtlich haben und welche Leistungen sie von Uber erhalten, ist für das Geschäftsmodell des US-Konzerns elementar. Uber stuft Fahrer traditionell als ungebundene Vertragspartner ein, was Geld für Arbeitgeber-Verpflichtungen wie Mindestlohn, bezahlte Überstunden oder Krankheitstage spart. Diese Praxis gibt Fahrern allerdings auch viel zeitliche Flexibilität und die Möglichkeit, parallel für Uber-Konkurrenten wie Lyft tätig zu sein. Der Londoner Supreme Court hatte im Februar geurteilt, dass Uber Fahrer in Großbritannien als Mitarbeiter behandeln muss.

Das Unternehmen machte jedoch klar, dass diese Einstufung in dem Land keinen Angestelltenstatus bedeute. So haben die Fahrer zwar Anrecht auf Mindestlohn, bezahlte Urlaubstage und Pensionszuschüsse, aber keine vollen Arbeitnehmerrechte, die etwa Elternzeiten oder Abfindungszahlungen umfassen. Auch in der US-Heimat und anderen Ländern hatte Uber wegen der arbeitsrechtlichen Behandlung seiner Fahrer bereits Rechtskonflikte. In Deutschland sträubt sich das Taxigewerbe ohnehin schon lange gegen jede weitere Öffnung des Fahrdienstmarktes, von der Rivalen wie Uber profitieren könnten./hbr/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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