WEIMAR (dpa-AFX) - Das Land Thüringen hat einen Rechtsstreit mit dem Kali-Konzern K+S
Die Arbeiten in einigen Hundert Metern Tiefe sind nötig, um einen Einsturz der riesigen Hohlräume auf Dauer zu verhindern - die Gruben müssten sicher verwahrt werden, so das Oberverwaltungsgericht. Formal ging es um Umweltschäden, sogenannte ökologische Altlasten, die durch den Kali-Abbau in der DDR entstanden.
Das Oberverwaltungsgericht erklärte Verträge zwischen Thüringen, einer Treuhand-Nachfolgegesellschaft sowie dem K+S-Konzern aus dem Jahr 1999 für wirksam. Danach bleibt K+S von den Kosten für die Arbeiten in den stillgelegten Gruben Springen und Merkers vom Land freigestellt. Thüringen hatte für die Kostenübernahme Geld vom Bund erhalten, das schon seit einigen Jahren aufgebraucht ist. Es wollte die Zahlungen, die sich laut Umweltministerium bereits auf mehr als eine halbe Milliarde Euro summierten, beenden und sah den Bund in der Pflicht./rot/DP/stw
Quelle: dpa-AFX