BONN (dpa-AFX) - Die Deutsche Telekom
Vergleichbare Vereinbarungen strebt die Bundesgesellschaft mit den anderen beiden deutschen Netzbetreibern an - Vodafone
Mit der Vereinbarung geht die Telekom über staatliche Ausbaupflichten hinaus. Eine entsprechende Vorgabe aus der Frequenzauktion 2019 besagt, dass jeder Netzbetreiber alle Autobahnen ab Anfang 2023 mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde abdecken muss. Alle drei Netzbetreiber meldeten der Netzagentur die Einhaltung dieser Pflicht. Derzeit prüft die Aufsichtsbehörde, ob das auch stimmt.
Allerdings gilt die Handynetz-Pflicht laut Auflagenkatalog der Bundesnetzagentur nicht dort, wo ein Ausbau "rechtlich und tatsächlich" nicht möglich ist - etwa weil kein Grundstückseigentümer bereit ist, sein Land als Funkturm-Standort zu vermieten. Auch in Tunneln oder in Naturschutzgebieten ist die Verbindung mitunter schlechter. Autofahrer können also auch zukünftig im Funkloch landen, obwohl die Ausbauauflagen eingehalten wurden./wdw/DP/stk
Quelle: dpa-AFX