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Super League: EuGH-Richter werden weiter als Gutachten gehen

Super League: EuGH-Richter werden weiter als Gutachten gehen
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15.12.2022 ‧ dpa-Afx

NYON (dpa-AFX) - Die Macher der umstrittenen Super League setzen auch nach dem Rückschlag durch ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf ein für sie positives Urteil im kommenden Jahr. Der Generalanwalt Athanasios Rantos hatte in seinen Schlussanträgen am Donnerstag in Luxemburg die Position der Europäischen Fußball-Union UEFA und des Weltverbands FIFA im Kampf gegen den Konkurrenzwettbewerb zur Champions League gestärkt.

Diese Meinung sei "ein Schritt in einem laufenden Verfahren", sagte Bernd Reichart, Chef von A22 Sports Management, das die Super League unterstützt. Rantos habe deutlich gemacht, dass die UEFA eine monopolistische Position habe, mit der große Verantwortung einhergehe, anderen Akteuren das freie Agieren im Markt zu ermöglichen. "Wir glauben, dass die 15 Richter der Großen Kammer, die mit der Verantwortung für diesen Fall betraut wurden, substanziell weiter gehen und die Möglichkeit für Clubs schaffen, ihr eigenes Schicksal in Europa zu managen."

Dem Gutachten des EuGH zufolge dürfe die Super League zwar ihren eigenen Wettbewerb starten. Die Organisatoren könnten aber nicht mehr parallel an den Wettbewerben des Weltverbands FIFA und der UEFA ohne deren Erlaubnis teilnehmen. Das Gutachten des Generalanwalts ist rechtlich nicht bindend, oft folgen die Richter seiner Ansicht aber. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.

Das Super-League-Projekt mit Real Madrid, dem FC Barcelona und Juventus Turin an der Spitze war in seiner Ursprungsform im April 2021 gescheitert. Die UEFA hatte massiven Widerstand geleistet. Von den zunächst zwölf Top-Clubs, die eine Abspaltung angestrebt hatten, zogen sich neun innerhalb weniger Stunden wieder zurück. Deutsche Clubs gehörten nicht zu den Gründungsmitgliedern und hatten auch anschließend ihre Ablehnung mehrfach betont.

Die European Super League Company hatte Klage gegen die UEFA und die FIFA bei einem Gericht in Madrid eingereicht, das wiederum den EuGH angerufen hatte./lü/DP/jha

Quelle: dpa-AFX

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