BERLIN (dpa-AFX) - Greenpeace wirft Deutschland auf Grundlage einer Studie vor, bei der Rüstungsexportpolitik seit 1990 wiederholt gegen Ausfuhrkriterien verstoßen zu haben. Die am Sonntag veröffentlichte Untersuchung des Leibniz-Instituts Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung listet Fälle der vergangenen 30 Jahre auf, in denen die Exporte demnach bei problematischen Empfängern landeten. Zuerst hatte die "Welt am Sonntag" über die Studie im Auftrag von Greenpeace berichtet.
"Im September 2014 ging beispielsweise die Polizei in Mexiko mit G-36-Sturmgewehren aus deutschen Lieferungen gewaltsam gegen Studentenproteste vor und erschoss zahlreiche Studenten", heißt es in der Studie. Beim Stellvertreterkrieg im Jemen verletze vor allem Saudi-Arabien das humanitäre Völkerrecht. "Die Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter, die in diesem Krieg zum Einsatz kommen, stammen auch aus Deutschland."
Die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern von 1971 verweisen darauf, dass der Export an Drittstaaten - also Länder, die weder EU noch Nato angehören oder diesen gleichgestellt sind - restriktiv gehandhabt wird. Er werde nicht genehmigt, es sei denn "dass im Einzelfall besondere außen- oder sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Bündnisinteressen für eine ausnahmsweise zu erteilende Genehmigung sprechen". Laut der Untersuchung gingen in den vergangenen zehn Jahren wiederholt bis zu 60 Prozent deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter an Drittstaaten.
"Deutsche Waffen tauchen systematisch in Kriegsgebieten und in den Händen von Diktatoren auf. Wir brauchen dringend ein strenges Rüstungsexportgesetz, das den Export in Drittstaaten verbietet und diese bewusste, systematische Aushöhlung der Exportrichtlinien beendet", sagte Greenpeace-Abrüstungsexperte Alexander Lurz.
Das Bundeswirtschaftsministerium sprach gegenüber der "Welt am Sonntag" von einer restriktiven Rüstungsexportpolitik. Diese sei durch "sorgfältige Einzelfallprüfung gekennzeichnet". Eine "zahlenbasierte Pauschalbetrachtung auf Basis der reinen Genehmigungswerte allein" sei kein tauglicher Gradmesser für die Beurteilung von Restriktivität./sax/DP/zb
Quelle: dpa-AFX