+++ Auf diese Aktien setzt die Redaktion für 2025 +++

Stromerzeugung auf See: Gebotsverfahren bringt 784 Millionen Euro

Stromerzeugung auf See: Gebotsverfahren bringt 784 Millionen Euro
RWE -%
10.08.2023 ‧ dpa-Afx

BONN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur hat für vier weitere Flächen in der Nordsee in einem Gebotsverfahren das Recht vergeben, Windparks mit einer Leistung von insgesamt 1800 Megawatt zu errichten. Erlöst worden seien insgesamt 784 Millionen Euro, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit. Das Geld soll zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu jeweils fünf Prozent in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei fließen.

Der Zuschlag für zwei Flächen mit insgesamt 900 Megawatt ging an den Energiekonzern RWE . RWE besaß zuvor bereits ein sogenanntes Eintrittsrecht für die beiden Flächen. Es gab keine weiteren Bieter. RWE erhielt den Zuschlag daher ohne eine Gebotszahlung. Auch für eine weitere Fläche erhielt RWE einen Zuschlag. Allerdings hat dort der Energiekonzern Vattenfall ein Eintrittsrecht, das ihm die Übernahme des Zuschlags zu den gleichen Bedingungen wie RWE erlaubt. Bis Mitte September kann Vattenfall sein Recht ausüben. Die vierte Fläche ging an die Waterkant Energy GmbH.

Alle vier Flächen sind bereits vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) untersucht worden etwa in Sachen Meeresumwelt oder Baugrund. Die Inbetriebnahme der Windparks ist laut Bundesnetzagentur für das Jahr 2028 vorgesehen.

Erstmals wurde bei diesen vier Flächen ein Gebotsverfahren mit sogenannten qualitativen Kriterien durchgeführt. Dabei seien auch Kriterien wie die Dekarbonisierung des Offshore-Ausbaus und der Einsatz umweltschonender Gründungstechnologien mit einbezogen worden, hieß es.

In einem anderen Gebotsverfahren für nicht voruntersuchte Flächen in Nord- und Ostsee hatte die Bundesnetzagentur vor einigen Wochen für insgesamt 7000 Megawatt 12,6 Milliarden Euro erlöst. Die Zuschläge gingen an die Mineralölkonzerne BP und Total Energies. Die Erlöse aus der Auktion waren vor allem deshalb höher, weil für diese Flächen keine Eintrittsrechte bestanden./tob/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

Jetzt sichern Jetzt sichern