KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Essener Stromerzeuger Steag ist mit einem Eilantrag in Karlsruhe wegen des Kohleausstiegs gescheitert. Ein Unternehmen, an dem die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent beteiligt sei, könne sich nicht auf Grundrechte berufen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Damit ist es auch aussichtslos, - wie eigentlich von der Steag angekündigt - noch Verfassungsbeschwerde zu erheben. (Az. 1 BvQ 82/20)
Der mehreren Kommunen aus dem Ruhrgebiet gehörende Stromerzeuger ist einer der größten Betreiber von Steinkohlekraftwerken in Deutschland. Mit dem Eilantrag sollte nicht der Anfang Juli beschlossene schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 an sich gestoppt werden. Das Unternehmen wollte höhere Entschädigungen für die Abschaltung von Steinkohlekraftwerken durchsetzen./sem/DP/stw
Quelle: dpa-AFX