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05.06.2024 ‧ dpa-Afx

Streit um TV-Rechte: Bayern schickt Fragenkatalog an DFL

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Borussia Dortmund

FRANKFURT (dpa-AFX) - Der FC Bayern München fordert im Streit zwischen der Deutschen Fußball Liga und dem Internet-Sportsender DAZN um die gestoppte Auktion der nächsten Medienrechte Aufklärung durch die DFL. In einem am Mittwoch an die DFL-Geschäftsführung verschickten Schreiben fragte der Rekordmeister "alle verfügbaren Informationen über die Ausschreibung der TV-Rechte für die Periode von 2025 bis 2029, dem damit zusammenhängenden Schiedsgerichtsverfahren, der Aussetzung des Bieterverfahrens sowie die möglichen nächsten Schritte" an, berichtete zuerst die "Bild"-Zeitung.

Die DFL bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur den Eingang des Schreibens am Mittwochabend, zeigte sich zugleich aber überrascht davon, dass die Inhalte bereits einige Stunden zuvor öffentlich waren. Der "Bild"-Zeitung zufolge haben die Bayern rund 20 Fragen unter den drei Überschriften "Ausschreibung", "Auktion und Zuschlag" und "Rechtsstreit" gestellt. Die Münchner waren ebenfalls zu dem Schreiben angefragt.

In der Auseinandersetzung mit der DFL um die derzeit unterbrochene TV-Rechte-Auktion für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 hat DAZN Anfang Mai die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) angerufen. Der Streit war bei der Vergabe des TV-Rechte-Pakets B ausgebrochen. Das weltweit tätige Medien-Unternehmen behauptet, die DFL habe sein Angebot abgelehnt, weil eine kurzfristig verlangte Bankbürgschaft nicht innerhalb eines Tages zu erlangen war.

Die DFL hat nach eigenen Angaben das strittige Paket rechtmäßig an einen anderen Bieter vergeben. B ist das größte Paket mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegationspartien. Die weitere Auktion soll erst nach dem Schiedsverfahren weitergeführt werden.

Von der DFL hieß es zu dem Begehren der Münchner, die Geschäftsführung habe "bereits im April mehrfach allen Clubs für Fragen zum Thema DAZN einen persönlichen Austausch angeboten". Dies gelte selbstverständlich weiter./edo/DP/ngu

Quelle: dpa-AFX

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