DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um höhere Grundversorgungstarife für Strom- und Gas-Neukunden hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Nach dem Landgericht Köln wies nun auch das Oberlandesgericht Köln einen Antrag der Verbraucherschützer auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Kölner Versorger Rheinenergie zurück, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (Beschluss OLG Köln Az. 6 W 10/22 vom 2. März 2022).
Hintergrund ist die Einführung von zumeist deutlich höheren Neukundentarifen durch Grundversorger, also die Energieanbieter mit den meisten Kunden in einer Region. Zuvor hatten diese Unternehmen nach der Liefereinstellung durch Energiediscounter deren Kunden übernehmen müssen. Bundesweit waren dies mehrere Hunderttausend. Die Verbraucherzentrale NRW sieht in der Einführung von Neukundentarifen einen Verstoß gegen das Energiewirtschaftsgesetz.
Anders als die Verbraucherschützer leitet das OLG aus dem Gesetz keine Verpflichtung zur Belieferung sämtlicher Kunden zu gleichen Preisen ab. Zwar würden damit im Ergebnis die Kunden benachteiligt, die zu einem späteren Zeitpunkt die Grundversorgung in Anspruch nehmen müssten. Allerdings erfolge diese Benachteiligung aus einem sachlichen Grund, so das Gericht. Denn alternativ müssten die Kunden, die bereits die Grundversorgung in Anspruch nehmen, erhöhte Preise bezahlen. Ein anderes Verständnis der Gesetzesnorm führe darüber hinaus zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Versorgers.
Rheinenergie hatte nach eigenen Angaben innerhalb weniger Tage mehr als 25 000 neue Kunden bekommen. Für sie habe man zu aktuellen Börsen-Höchstpreisen Energie nachbeschaffen müssen. Diese Mehrkosten habe man mit den neuen Tarifen an die neuen Kunden weitergegeben, hieß es in einer Stellungnahme.
Die Verbraucherzentrale erwägt jetzt nach eigenen Angaben in der gleichen Sache eine neue Klage in einem sogenannten Hauptsacheverfahren, in dem am Ende gegebenenfalls der Bundesgerichtshof entscheiden könnte. Zwei ähnliche Verfahren gegen andere Stadtwerke in NRW laufen noch./tob/DP/stw
Quelle: dpa-AFX